Neumünster/Bad Segeberg (lm/jj) Die Situation, nicht mehr für sich selbst Entscheidungen treffen zu können, wünscht sich niemand. Umso wichtiger ist es, für den Fall der Fälle rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Die Mitarbeiter des ASB wissen wie.
Unabhängig von Alter und Konstitution kann es ganz schnell zu einer solchen Notsituation kommen. „Mit einer Vorsorgevollmacht haben Sie die Chance, die Person, die später Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen soll, selbst zu wählen. Zudem können Sie festhalten, in welchen Bereichen Ihre Vertrauensperson für Sie Entscheidungen treffen soll“, weiß Kathleen Krüger, Fachreferentin für ambulante Pflege des ASB.
Optimal vorgesorgt
Mit einer Vorsorgevollmacht wird entschieden, wer handeln soll. Was der Bevollmächtigte im Krankheitsfall anordnen soll, wird in einer Patientenverfügung beschrieben. „Optimalerweise werden Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zusammengefasst. Die Experten raten allerdings davon ab, die verschiedenen Bereiche auf mehrere Personen zu verteilen. Empfehlenswert ist es jedoch, einen Stellvertreter zu benennen“, so Kathleen Krüger weiter. „Natürlich können Sie die Vollmacht auch jeder Zeit widerrufen oder ändern.“
Foto: Die Fachkräfte des ASB Pflegedienst in Neumünster und der ASB Sozialstation in Bad Segeberg beraten rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.