Neumünster (em) Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass bei der Verwendung von Personalausweiskopien im Rahmen der Kfz-Zulassung die auf dem neuen Personalausweis aufgedruckten Zugangs- und Seriennummern geschwärzt werden sollten. Dies dient dazu, einem möglichen Missbrauch vorzubeugen.
Für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern in der Zulassungsbehörde werden Daten der Fahrzeughalter nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung erhoben. Für die Zulassung von Fahrzeugen werden folgende Angaben benötigt, die auch nachzuweisen sind: Familienname, Geburtsname, Vornamen, ggf. Ordens- oder Künstlernamen, Datum und Ort der Geburt, Geschlecht und Anschrift des Halters. Der Nachweis geschieht in der Regel durch die Vorlage des Personalausweises.
Im Falle einer Zulassung durch Bevollmächtigte werden oft Ausweiskopien der Ausweise der Antragsteller gefertigt und den Bevollmächtigten mitgegeben. Bevollmächtigte könnten in diesen Fällen die Kfz-Händler und/oder die Zulassungsdienste sowie Verwandte, Freunde und Bekannte sein.
Das Bundesinnenministerium hat jetzt die entsprechenden Dienststellen der Länder auf Probleme mit dem Datenschutz im Hinblick auf die Verwendung von Kopien von den neuen Personalausweisen hingewiesen. Sensible und damit nicht für die Verbreitung durch Kopien geeignete persönliche Daten auf den neuen Personalausweisen sollten in den Fällen der Fertigung von Kopien geschwärzt werden, so die Empfehlung des Bundesinnenministeriums. Kunden von Zulassungsdiensten und Kfz-Händlern empfiehlt die Zulassungsbehörde der Stadt Neumünster daher, die nicht für eine Zulassung von Fahrzeugen erforderlichen Daten des neuen Personalausweises zu schwärzen, um somit einem Missbrauch der sensiblen Daten des neuen Personalausweises entgegen zu wirken. Dies gilt insbesondere für die auf dem neuen Personalausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer.