Neumünster (em) Am 24.01.2024 wurde vor dem Tierheim Neumünster ein Hund ausgesetzt. Die Mitarbeiter fanden das rund drei Monate alte Hundemädchen nach der Sturmnacht in Neumünster völlig verängstigt und unterkühlt am Zaun des Haupttores angebunden.

Trotz eines Posts vom Tierheim in den Sozialen Medien konnten die ursprünglichen Besitzer nicht ermittelt werden, so dass die Veterinäraufsicht der Stadt Neumünster nun auf diesem Wege nach Hinweisen sucht.
 

Das Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen, ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Tierschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden. 

Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und Notsituationen ist es nicht hinnehmbar, dass sich Menschen so ihrer Tiere entledigen, sagt die Veterinäraufsicht und weist nochmal darauf hin, dass die Anschaffung von Tieren gut durchdacht sein müsse, besonders in Zeiten steigender Tierarzt- und Futterkosten. 
 

Bevor es zum Äußersten kommt und Tiere angebunden oder ausgesetzt werden, sollten die Besitzer immer erst versuchen mit den örtlichen Tierschutzvereinen oder der Veterinäraufsicht Kontakt aufzunehmen.

Die Veterinäraufsicht bittet um Hinweise auf die Halterin oder den Halter unter: veterinaer@neumuenster.de