Neumünster (em) Joghurtbecher, Zahnpastatuben, Getränkekartons alles hat den Grünen Punkt und wandert in den Gelben Sack. Was ist mit Blumentöpfen aus Kunststoff, altem Plastikspielzeug oder den ausgedienten Lockenwicklern? Diese Teile sind zwar auch aus Kunststoff, sind aber nicht lizensiert und tragen deshalb keinen Grünen Punkt sie dürfen nicht in den Gelben Sack.
Am 1. Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Ein entscheidender Punkt ist die Verpflichtung, Kunststoffe ab spätestens 2015 getrennt zu sammeln. Bisher wurden diese Abfälle, wie zum Beispiel Haushaltsgegenstände aus Kunststoff nämlich Schüsseln, Eimer, Tabletts, Pflanzentöpfe, Gartenschläuche sowie Gegenstände aus Metall wie Pfannen und Kochtöpfe als Restabfall in der grauen Tonne im Rahmen der kommunalen Entsorgungsverpflichtung vom Technischen Betriebszentrum (TBZ) entsorgt. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für diese Gegenstände eine Wiederverwertung vor, pro Einwohner werden 7 Kilogramm dieser Wertstoffe im Jahr erwartet. Für diese kleine Menge ist es nicht wirtschaftlich, eine neue Tonne für jeden Haushalt einzuführen zumal nicht überall neben der Restmüll-, Bio- und Papiertonne noch Platz ist.
Deshalb erweitert das TBZ seinen Service und stellt an allen Wertstoffsammelplätzen ab Sonnabend, 22. September 2012, Wertstofftonnen auf. Hier können Kunststoffe entsorgt werden. Sorgfältig getrennte Kunststoffe lassen sich gut recyceln und gehen somit nicht mehr verloren.
Durch die im ganzen Stadtgebiet dicht verteilten Wertstoffsammelplätze hofft das TBZ, möglichst viele Wertstoffe einzusammeln und der Verwertung zuführen zu können. Gleichzeitig sollen Elektro-Kleingeräte gesammelt werden, also der alte Rasierer, das Handy, die Elektrozahnbürste, der Fön usw. Diese Artikel gehören schon heute nicht mehr in die Restmülltonne auf den Sammelplätzen stehen hierfür Behältnisse bereit.