Neumünster (em) Beim Rückwärtsfahren von einem Grundstück in der Tizianstraße übersah ein 69-jähriger Autofahrer am Samstag, 12. November, um 10.10 Uhr ein dreijähriges Kind auf seinem Kinderrad. Es kam zum Anstoß, woraufhin der Junge stürzte und sich leicht verletzte.

Rund zwei Stunden zuvor gegen 8.20 Uhr übersah der 57-jährige Fahrer eines VW Golf beim Einparken vor einem Supermarkt im Hürsland Ecke Wilhelminenstraße eine 85-jährige Fußgängerin. Auch hier kam es zum Anstoß. Die alte Dame verletzte sich ebenfalls nur leicht. Bei dem Fahrer wurde jedoch Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein Test ergab einen Wert von knapp unter 0,4 Promille. Eine Blutprobe wurde entnommen. Ein Zeuge gab ferner an, dass die Sicht des Fahrers dadurch eingeschränkt war, dass die Windsschutzscheibe nicht vollständig vom Frost befreit war. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Scheiben (auch seitlich) vor Antritt der Fahrt frei zu kratzen sind, um eine ausreichende Rundumsicht zu gewährleisten. Das Freikratzen eines Gucklochs auf der Fahrerseite reicht definitiv nicht!

Originaltext: Polizeidirektion Neumünster