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Stadt Neumünster

Emissionsarmes Müllfahrzeug soll künftig zuverlässig im Einsatz sein

Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster wird sein wasserstoffbetriebenes Müllsammelfahrzeug auf einen rein batterieelektrischen Antrieb umrüsten lassen. Ziel ist es, das Fahrzeug künftig dauerhaft und zuverlässig im täglichen Entsorgungsbetrieb einsetzen zu können. Der Lkw wurde im August 2024 als Beitrag zu einer klimafreundlicheren kommunalen Fahrzeugflotte beschafft. In der Anfangszeit gab es technische Probleme, die Nachbesserungen durch den Hersteller nötig machten. Die Kinderkrankheiten wurden überwunden, doch ein regelmäßiger Einsatz scheiterte zuletzt an der unzureichenden Verfügbarkeit von Wasserstoff. „Für den zuverlässigen Betrieb unserer Müllabfuhr sind wir auf eine jederzeit verfügbare Energieversorgung angewiesen. Diese Voraussetzung war in den vergangenen Monaten leider nicht gegeben“, erklärt TBZ-Leiter Ingo Kühl.  Da die Stadt derzeit auf die einzige Wasserstofftankstelle im Stadtgebiet angewiesen ist,
06.08.2026
Auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtet

Spatenstich für neuen Autohof an der A7 bei Neumünster

15.07.2026
Stadt Neumünster

Alle Jahre wieder - Schneeräumpflichten der Bürger

Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster ist gut auf den Winterdienst vorbereitet. Aufgrund des Schneefalls sind die 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TBZ verstärkt im Einsatz. Sieben große Lkw, zehn kleine Räummaschinen und Handkolonnen werden eingesetzt. Wenn anhaltender Schneefall oder Dauerfrost im gesamten Stadtgebiet herrschen, kann die Straßenreinigung beim besten Willen nicht überall gleichzeitig sein. Hier werden Prioritäten für besonders verkehrswichtige Stellen gesetzt. Dies betrifft insbesondere Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Zuwegungen zum Krankenhaus, Seniorenheimen, Feuerwehr und Polizei, Busbahnhof sowie Buslinien, Fußgängerüberwege und Brücken. Nebenstraßen in den Stadtteilen hingegen werden nicht geräumt. Das TBZ bittet die Verkehrsteilnehmer, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen. Aus aktuellem Anlass weist das TBZ noch einmal auf die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentüm
24.11.2025