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Stadt Neumünster
Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern
Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.
Verboten sind beispielsweise lackiertes und imprägniertes Holz, Pappen, Kartonagen und Kunststoffe. Vielmehr dürfen nur trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen, damit die Rauchbelastung minimiert wird.
Achtung: Osterfeuer-Haufen sind Verstecke für viele Tiere
Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abb
01.04.2026
Stadt Neumünster
Kantplatz am Samstag gesperrt
Neumünster (em) Der Verein Hilfs.Punkt lädt am Samstag, 31. März zu einem Osterfest mit Osterfeuer, Flohmarkt und Kinderprogramm auf den Kantplatz ein.
Aus diesem Grund wird der Kantplatz von 12 Uhr an zwischen der Breslauer Straße und Stegerwaldstraße bis Höhe Kantplatz 1 gesperrt. Ebenfalls gesperrt wird die Stegerwaldstraße zwischen Kantplatz und Legienstraße. In der Stegerwaldstraße gilt ein beidseitiges Halteverbot. Die Parkplätze direkt am Kantplatz sind am Veranstaltungstag auch gesperrt.
29.03.2018
Kirchenkreis Altholstein
Osterfeuer auf dem Großflecken
Neumünster (em) Zum ökumenischen Osterfeuer laden Neumünsteraner Kirchengemeinden am Ostersonntag, 1. April um 21 Uhr auf dem Großflecken ein.
Bereits ab 20.30 Uhr treffen sich die Teilnehmer in den evangelisch-lutherischen Gemeinden Anschar, Vicelin und Dietrich-Bonhoeffer sowie in der katholischen Gemeinde St. Maria-St. Vicelin, um mit brennenden Osterkerzen gemeinsam zum Kleinflecken zu gehen.
In einer Andacht wird dann das Feuer auf dem Großflecken entzündet, das Pfadfinder aus der Stadt vorbereitet haben. Außerdem warten auf die Besucher heißer Tee und Posaunenmusik. Die Veranstalter rechnen auch in diesem Jahr mit 500 bis 600 Veranstaltern.
27.03.2018
Stadt Neumünster
Osterfeuer auf dem Großflecken
Neumünster (em) Der evangelisch-lutherische Kirchengemeindeverband Neumünster veranstaltet am Ostersonntag, 16. April, von 17 Uhr an, auf der Nordseite des Großfleckens ein Osterfeuer.
Anlässlich dieser Veranstaltung wird ein Teil der Innenstadt gesperrt: Großflecken/Kuhberg ab Beginn Kieler Brücke (Teichbrücke) bis auf Höhe Altes Rathaus/Einmündungsbereich Plöner Straße. Der Großflecken/Kuhberg ab Kreuzungsbereich Am Teich/Kuhberg/Christianstraße bzw. Kieler Brücke/Teichbrücke wird am Abend des Ostersonntags von 17 bis 24 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr - außer für den Buslinienverkehr und den Taxenverkehr - voll gesperrt.
Darüber hinaus wird der Großflecken ab Einmündungsbereich Plöner Straße/Großflecken/Höhe Altes Rathaus von 17 Uhr bis 24 Uhr in Höhe Plöner Straße (Rathaus) für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr - außer für den Buslinienverkehr und den Taxenverkehr - voll gesperrt.
13.04.2017
Stadt Neumünster
Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern
Neumünster (em) Zu Ostern brennen wieder zahlreiche Osterfeuer. Die Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Neumünster bittet darum, einige Hinweise unbedingt zu beachten. Osterfeuer dürfen grundsätzlich nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden.
Zugelassen ist nur das Verbrennen trockener, naturbelassener Hölzer. Die Hölzer dürfen weder mit Holzschutzmitteln behandelt, noch beschichtet oder lackiert sein. Ein genügend großer Abstand zu Gebäuden, Verkehrswegen, Wald- und Heckenbereichen muss beim Abbrennen unbedingt eingehalten werden. Durch das Feuer darf keine Gefährdung entstehen. In Holz- und Reisighaufen haben oft zahlreiche Tiere wie zum Beispiel Igel, Reptilien, Vögel Unterschlupf gefunden.
Das Holz darf daher erst kurz vor dem Verbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Liegt der Haufen schon länger, rettet ein Umsetzen manches Tierleben. Das Osterfeuer muss beaufsichtigt werden, bis es vollständig erloschen ist. Das Abbrennen geschieht in e
18.03.2016
Veranstaltungstippp
Osterfeuer mit Abendflohmarkt am 4. April
Neumünster (em) Der Verein „Hilfs.Punkt“ lädt ein. Das Rahmenprogramm beginnt um 15 Uhr.
Das Osterfeuer mit Abendflohmarkt soll um 19 Uhr beginnen.
30.03.2015
For Emotion
Ein unvergessliches Osterfest am 4. April
Neumünster (em) Die großen Hits der vergangenen 30 Jahre lassen am Samstag, 4. April, um 19 Uhr das Gemeindehaus Gartenstadt (Domagkstraße 64 in Neumünster) beben.
Zusammen mit den Betreibern des Gemeindehauses Gartenstadt, bietet For Emotion den Besuchern an diesem Tage einen ganz besonderen Event. Neben einem großen Osterfeuer, Ostereiersuche für die kleinen Gäste und einer kulinarischen Meile, erwartet die Gäste Livemusik der Coverband For Emotion. For Emotion ist ein Garant dafür, dass die Tanzflächen bis in die frühen Morgenstunden in Anspruch genommen werden.
Denn bei der Auswahl der Songs greift For Emotion nicht nur auf die vergangenen 30 Jahre Musikgeschichte zurück, sondern bildet in der geplanten Show jegliche Musikrichtungen wie Top 40, Rock, Pop, Schlager, Country und Oldies ab. Die Band For Emotion ist durch bundesweite Auftritte, bereits weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt, für gute Musik und Partystimmung pur für Jung und Alt. Neben E
23.03.2015
Stadt Neumünster
Verbrennen von Gartenabfällen und andere offene Feuer
Neumünster (em) Aufgrund zahlreicher Anfragen in den vergangenen Tagen, weist die Stadt Neumünster auf den Umgang mit Gartenabfällen und anderen offenen Feuern hin. Grundsätzlich verboten ist das Verbrennen von Abfällen wie Kunststoffverpackungen, Altpapier oder auch von Bau- und Abbruchhölzern, auch wenn letztgenannte nicht lackiert oder imprägniert sind. In vorgenannten Fällen liegt nämlich eine unzulässige Abfallbeseitigung nach Abfallrecht vor. Werden sogar imprägnierte, lackierte Hölzer oder Teerpappe verbrannt, kann dies als Straftat verfolgt werden.
Das Verbrennen von Gartenabfällen, aber auch Brauchtumsfeuer mit zugelassenem Brennmaterial, sind in städtischen Bereichen problematisch, weil sich Nachbarn durch den Rauch belästigt fühlen. Darüber hinaus steht der bei der Verbrennung entstehende Feinstaub in Verdacht, Krankheiten auszulösen. Aus diesen Gründen und auch um eine unnötige Kohlendioxidfreisetzung zu minimieren, sollten sämtliche offene Feu
19.03.2014
