Norderstedt (em) Zum Osterfest (18. bis 21. April) werden auch in der Stadt Norderstedt Osterfeuer entzündet werden. Die Stadt Norderstedt weist darauf hin, dass jedes Osterfeuer beim Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben anzumelden ist. Dies dient vor allem auch dazu, der Polizei und dem Rettungsdienst einen Überblick über die örtlichen Osterfeuer zu verschaffen so können Fehlalarmierungen vermieden werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Allgemeine Ordnungsaufgaben der Stadt Norderstedt verweisen darauf, dass das Abbrennen von Osterfeuern nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist: Grundlage ist die Stadtverordnung der Stadt Norderstedt über die Benutzung von Feuer und von brandgefährlichen Geräten im Freien.
Osterfeuer werden traditionell am Sonnabend vor Ostersonntag entzündet. Grundsätzlich sollten am Karfreitag keine Osterfeuer abgebrannt werden, um dem ernsten Charakter dieses stillen Feiertages nicht zu widersprechen. Der Brauch der Osterfeuer stammt aus vorchristlichen Zeiten und diente dazu, den Winter zu vertreiben. Man glaubte vermutlich, dass das Feuers eine reinigende Wirkung hat und die keimende Saat vor bösen Geistern schützt. Später wurde dieser Brauch von den Christen übernommen.
Wer ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies schriftlich anmelden. Diese Anmeldungen können per Brief formlos oder auch per E-Mail unter ordnungsamt@norderstedt.de bis zum 11. April dem Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben (1. Stock, Zimmer 108) übersandt werden.