Norderstedt. Seit 2016 gilt in Norderstedt die aktuelle Ortssatzung zum Schutz des Baumbestandes. Zusätzlich sind weitere Einzelvorschriften in Bezug auf Baumschutz in Norderstedt wirksam, etwa Festsetzungen zum Anpflanzen und Erhalt von Bäumen in Bebauungsplänen, Innen- und Außenbereichssatzungen, und die direkte Wirkung des Landesnaturschutzgesetzes. Zu beachten ist, das unterschiedliche Zuständigkeiten gelten können. Diese sind im Einzelfall zu prüfen. Aus diesem Grund ist vor allen geplanten Baumfällungen ein Baumfällantrag beim Fachbereich Natur und Landschaft der Stadt Norderstedt zu stellen.

Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Gemäß den geltenden Naturschutzgesetzen stehen Bäume, die aufgrund ihrer Größe, ihres Alters, ihrer Gesamterscheinung, ihrer standörtlichen Eigenart oder ihrer Schönheit herausragen, unter besonderen Schutz. Bäume oder Baumgruppen gelten insbesondere auch dann als besonders schützenswert, wenn ihre Beseitigung als Lücke oder nachhaltiger Verlust für das Landschafts- und Ortsbild empfunden wird. Die Gefährdung oder Beseitigung eines Baumes mit besonderer Bedeutung gilt als erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Das Fällen von Bäumen und auch sonstige Eingriffe in den Baumbestand, der gemäß Landesnaturschutzgesetz geschützt ist, sind ebenso genehmigungs- und ausgleichspflichtig. Dies kann unter anderem auch Birken oder Nadelbäume betreffen, die nicht durch die Norderstedter Baumschutzsatzung geschützt sind. 

Durch Bebauungspläne geschützte Bäume
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist als Satzung eine Rechtsnorm, in der Grünflächen und Baumbestand als zu erhalten und zu schützen festgesetzt werden können. Mit diesen Festsetzungen sichert die Stadt Norderstedt Bäume, Knicks und Grünflächen von allgemeinem Wert für das Stadtbild und das Kleinklima und erfüllt damit die bestehenden Auflagen zur Eingriffsregelung. Städtebauliche Gründe für Festsetzungen sind zum Beispiel der Erhalt einer Bepflanzung (wie etwa Baumbestände), die den Charakter einer Wohnsiedlung prägt oder den Übergang in die Landschaft herstellt. Ferner kann es der Erhalt eines durch Bepflanzung geprägten Straßenbildes sein (entsprechende Vorgartengestaltung) und auch die Sicherung von Teilen der Stadtlandschaft im Zuge von Bebauung sein. Schließlich kann die Festsetzung aber auch der Abschirmung oder Trennung unterschiedlicher Baugebiete und sonstiger Nutzungen (etwa von Gemeinbedarfsanlagen und Stellplätzen) innerhalb der Baugebiete oder in ihrer Nachbarschaft, insbesondere auch bei größeren Gemeinschaftsstellplätzen dienen.

Die Festsetzungen, die bindend sind und tragen wesentlich zur Begrünung von Baugebieten bei und zu einer ausgewogenen städtebaulichen Planung gehören, sorgen damit gerade innerhalb einer stark verdichteten Bebauung für einen wohltuenden notwendigen Ausgleich. Eine Befreiung oder Abänderung von den Festsetzungen ist nur in sehr begrenztem Maße möglich. 

Die Grundkonzeption des B-Planes darf nicht berührt werden. Erste B-Pläne gibt es für das Norderstedter Gebiet seit etwa 1958. Es gibt zahlreiche B-Pläne, die zwischenzeitlich in Teilen geändert oder erweitert wurden. Es ist daher für Bürger*innen zweckmäßig, bei geplanten Eingriffen in den Baumbestand, bei Fällungen und auch bei Eingriffen in die Grünflächen beim Fachbereich Natur und Landschaft der Stadt Norderstedt Auskunft einzuholen. Dieser kann eine rechtssichere Auskunft geben, so dass Rechtsverstöße vermieden werden können.

Tipps zur Antragsstellung
Fällanträge sollten rechtzeitig gestellt werden. Sie können auch außerhalb der Fällsaison beim Fachbereich Natur und Landschaft eingereicht werden.

  • Die erforderlichen Unterlagen sind vollständig einzureichen.
  • Bäume dürfen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres gefällt werden. Der Artenschutz ist ganzjährig zu beachten.
  • Wenn ein Ersatzbaum gepflanzt werden muss, so muss dieser der vorgegebenen Qualität (Pflanzgröße) entsprechen. Bäume, die im Rahmen der städtischen Baumschenkaktion erworben werden, werden nicht als Ersatzbäume anerkannt.

Neu gepflanzte Bäume benötigen reichlich Wasser. In einem Zeitraum von mindestens vier Jahren nach der Pflanzung benötigen diese mindestens 100 Liter Wasser je Wässerungsgang. 

Der Erhalt von Bäumen ist angesichts des Klimawandels wichtig. Auch Aspekte wie Fruchtfall oder Laubfall tragen zu positiven Ökosystemleistungen wie etwa Luftqualitätsverbesserung, Klimaregulierung und der Schaffung von Lebensraum für Tierarten und Insekten bei.