Norderstedt (em) Ab 2013 bekommen Städte und Gemeinden, die Schülerinnen und Schüler aus Hamburg aufnehmen, dafür einen finanziellen Ausgleich. Das Gastschulabkommen von 2010 regelt zwar, was die Städte und Gemeinden zahlen müssen, wenn Kinder eine Schule in Hamburg besuchen, der umgekehrte Fall wird bislang aber nicht bedacht.
„Schülerinnen und Schüler aus Hamburg wurden im Gastschulabkommen zwar gegengerechnet, das hatte die schwarz-gelbe Landesregierung bisher aber ausschließlich dem Landeshaushalt zu gute kommen lassen“, berichtet die Norderstedter SPD-Ortsvereinsvorsitzende Katrin Fedrowitz. Dass die Kommunen sich an den Transferzahlungen nach Hamburg beteiligen, hält Fedrowitz für gerechtfertigt.
„Wenn ein Schüler aus Norderstedt in Henstedt-Ulzburg zur Schule geht, zahlt Norderstedt an Henstedt-Ulzburg. Also ist es fair, auch zu zahlen, wenn ein Schüler nach Hamburg geht. Allerdings sollten Hamburger Schüler in Norderstedt dann gegengerechnet werden. Wenn 160 Norderstedter in Hamburg zur Schule gehen und 50 Hamburger in Norderstedt, zahlt Norderstedt künftig nur für 110 Schüler. 2011 und 2012 mussten die Kommunen noch ohne Gegenrechnung zahlen, ab 2013 wird das Land dann für etwa 300.000 bis 500.000 Euro im Jahr aufkommen, die die Kommunen im Hamburger Randgebiet durch die Verrechnung weniger zahlen müssen“, berichtet Fedrowitz. Die Schleswig-Holstein-Koalition hat sich zudem vorgenommen, das 2015 auslaufende Gastschulabkommen dann durch eine Regelung zu ersetzen, die eine freie Schulwahl über die Landesgrenzen hinweg erlaubt.
