Norderstedt/Hamburg (em) In diesem Sommer hatte der Flugverkehr am Airport Hamburg im Vergleich zu 2019 eine Auslastung von annähernd 70 Prozent. Das bedeutete einen enormen Anstieg im Vergleich zu den beiden vorigen Jahren der Corona-Pandemie. Aus Sicht der Fluglärmschutzkommission (FLSK) besteht mithin dringender Handlungsbedarf, derweil es am Flughafen Hamburg sehr viele Flugstreichungen und viele Verspätungen über den gesamten Tag verteilt gegeben hat.

Dies führte zur massiven Belastung der Menschen im Umfeld des Flughafens durch Fluglärm nach 23 Uhr. Die FLSK hat die Vorsitzende, die Norderstedter Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder, und die Fluglärmschutzbeauftragte Dr. Gudrun Pieroh-Joußen beauftragt, zeitnah Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien der Hamburger Bürgerschaft zu führen, um Optimierungen der Verspätungsregelung zu erwirken.

Die Fluglärmschutzkommission (FLSK) hat während ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich empfohlen, die Nachtflugregelungen am Hamburger Flughafen wie folgt zu ändern:

  1. Abflüge benötigen mit Beginn der Nachtflugbeschränkung um 23 Uhr bei Verspätung eine Ausnahmegenehmigung durch die Fluglärmschutzbeauftragte (FLSB)
  2. Landungen benötigen 30 Minuten nach Beginn der Nachtflugbeschränkung eine Ausnahmegenehmigung durch die FLSB. Bis 23.30 Uhr dürfen nachweislich unvermeidbare Passagierflüge, deren geplante Landezeit vor 23 Uhr liegt, noch ohne vorherige Ausnahmegenehmigung landen.

Die bisherige Regelung sieht so aus, dass die Nachtflugbeschränkung zwar um 23 Uhr beginnt, jedoch nachweislich unvermeidbar verspätete Linien- und Charterflüge noch ohne spezielle Ausnahmegenehmigung bis 24 Uhr starten und landen dürfen, wenn die geplante Start- oder Landezeit vor 23 Uhr liegt.

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