Norderstedt (em) Norderstedt. Die Stadt Norderstedt hat in den städtischen Tiefgaragen und in der P+R Anlage in Norderstedt-Mitte sowie an der P+R Anlage Friedrichsgabe (Quickborner Straße) 18 Parkscheinautomaten aufgestellt: Von Donnerstag, 1. September, an ist die Benutzung von annähernd 1000 städtischen Parkplätzen gebührenpflichtig.

Dies gilt werktags von 8 bis 18 Uhr; die Parkgebühr, die an den Automaten zu entrichten ist, beträgt für 24 Stunden zwei Euro.

Das „Parkraumbewirtschaftungskonzept“ war von der Stadtpolitik 2017 beschlossen worden. Die Umsetzung hatte sich insbesondere auch wegen der Folgen der Corona-Pandemie verzögert. Norderstedt war im Vergleich zu vielen anderen Städten im Norden die einzige Stadt, die bislang auf großen Teilen der städtischen Parkflächen auf Parkgebühren verzichtet hatte.

Die Norderstedter Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder betonte, die Verwaltung setze mit der „Parkraumbewirtschaftung“ einen politischen Beschluss um. Die Politik habe immer wieder auf diese Umsetzung gedrängt, so die Verwaltungschefin. Die Parkgebühr von zwei Euro pro Tag sei, im Vergleich zu den Gebühren in vielen anderen Kommunen, „moderat“, so Elke Christina Roeder.

Mario Kröska, Leiter des Fachbereichs Verkehrsflächen, Entwässerung und Liegenschaften der Norderstedter Verwaltung, erläuterte, dass nachdem Hamburg mit der kostenpflichtigen Bewirtschaftung in seinen P+R Anlagen begonnen habe, die Parkraumbewirtschaftung in Norderstedt dazu dienen solle, ausweichende Pendlerverkehre und das kostenfreie Dauerparken im öffentlichen Verkehrsraum zu unterbinden. Außer einem Tagesticket können an den Automaten auch Wochentickets zum Preis von zehn Euro und Monatstickets (40 Euro) gezogen werden. Dabei muss ausdrücklich gesagt werden, dass die Bezahlenden keinen Anspruch auf einen festen Parkplatz haben. Zur Bezahlung benutzt werden können Bargeld und eine ganze Reihe von gängigen EC- und Kreditkarten. Für die Zukunft wird auch über die mögliche Nutzung einer „Park-App“ nachgedacht.

In der kostenpflichtigen Tiefgarage „Rathaus“ und am kostenpflichtigen Parkplatz „Alter Heidberg“ werden für „Kurzzeitparker“ gekennzeichnete Stellplätze ausgewiesen, wo mit Parkscheibe zeitlich begrenzt geparkt werden kann.

Eine Bewirtschaftung in der P+R Anlage unter dem Herold-Center in Garstedt findet zunächst nicht statt. Diese P+R Anlage muss grundhaft saniert werden. Solange die Sanierung nicht abgeschlossen ist, erfolgt dort noch keine Bewirtschaftung. Nach der Sanierung wird auch dort das Parken kostenpflichtig.

Nach einer etwa einjährigen Testphase will die Stadt im Sommer 2023 die bis dato gesammelten Erfahrungen evaluieren. Auf die Frage, mit welcher Summe an Parkgebühren die Stadt rechne, sagte Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder: „Wir wissen nicht, wie viele Autofahrer*innen die fortan gebührenpflichtigen Parkplätze nutzen werden. Ganz sicher ist es nicht das Ziel der Stadt, damit Geld zu verdienen.“ Für die Anschaffung der Parkscheinautomaten, deren Installation sowie Beschilderungen hat die Stadt annähernd 160.000 Euro bezahlt. Dazu kommen Personalkosten in der Verwaltung.

Fachbereichsleiter Mario Kröska sagte, die Verwaltung werde mit Blick auf die Einführung des gebührenpflichtigen Parkens auch beobachten, ob es zu einem verstärkten Parkdruck in Anwohnerstraßen komme.