Norderstedt (em) Am 13. Janaur wird um 12.15 Uhr eine bundesweite Gedenkminute für Gewaltopfer unter den Beschäftigten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen stattfinden. Auch Beschäftigte der drei Standorte des Jobcenters Kreis Segeberg werden an der Schweigeminute teilnehmen.

Wie der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenters, Stefan Stahl, mitteilte, sind es vor allem verbale Entgleisungen, die den Beschäftigten im Jobcenteralltag häufig unterkommen. Für die Situation von Menschen, für die es um ihre Existenz geht, haben selbstverständlich alle Beschäftigten Verständnis. Oft seien die Vorstellungen der betroffenen Menschen vom Umfang der gesetzlich vorgesehenen Unterstützungsleistungen aber nicht realistisch, so dass allein schon aus dieser Sachlage heraus Konfliktpotenzial erwachse.

Ein Singlehaushalt zum Beispiel erhält monatlich 399 Euro Regelsatzleistung zuzüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft, so dass eine monatliche Unterstützungsleistung je nach Wohnort im Kreis Segeberg von ca. 700 bis 830 Euro vorgesehen ist.

Konfliktpotenzial besteht in Einzelfällen auch bei der gewünschten Bearbeitungsdauer. Wenn-gleich das Jobcenter in durchschnittlich rund zehn Arbeitstagen die Leistungen bewilligt und somit in der Regel rasch die benötigte Hilfe leisten kann, gibt es auch vereinzelt längere Bearbei-tungszeiten. Die meisten Kunden zeigen Verständnis für die Arbeitssituation der Jobcenterbeschäftigten, manche Kunden reagieren jedoch auch sehr ungeduldig. „In begründeten Notsituationen helfen die Jobcentermitarbeiter den Betroffenen mit einer sofortigen Barzahlung oder mit Lebensmittelgutscheinen“, so Stahl.

Eine Überschreitung der zumutbaren Grenzen des Miteinanders gab es dennoch immer mal wieder. So wurden im Jahr 2013 acht Hausverbote ausgesprochen und drei Hausverbote angedroht sowie zwei Strafanzeigen erstattet. Im Jahr 2014 waren es wiederum acht ausgesprochene Hausverbote, sechs wurden angedroht sowie drei Strafanzeigen erstattet. Die Strafanzeigen erfolgten jeweils wegen Sachbeschädigung.

„Wir besprechen und diskutieren mit unseren Beschäftigten immer wieder unsere weitreichenden Sicherheitsmaßnahmen“, sagte Stahl. Schon heute darf jede Beschäftigte und jeder Be-schäftigte bei Bedarf ein sofortiges Hausverbot aussprechen, es gibt ein Alarmsystem sowie Fluchtwege und weitere organisatorische und bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Beschäftigten. Ein ständiger Arbeitskreis befasst sich mit dem Thema regelmäßig. Die Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei ist zudem ganz hervorragend. Dennoch wird auch immer wieder über das Thema „Sicherheitsdienst“ intern diskutiert.

„Wir wollen ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für unsere Beschäftigten“, sagte Stahl. Man ist sich aber auch über die Grenzen von Sicherheitsmaßnahmen bewusst. „Weit über 99 Prozent der Menschen, die zu uns kommen, sind vernünftig und wissen sich zu benehmen. Diese Menschen wollen wir nicht diskriminieren, indem wir Ihnen den Zugang zu uns durch den Einsatz eines Wachdienstes oder gar Sicherheitskontrollen oder noch weitergehende Maßnahmen erschweren. Eine Verwaltung, insbesondere wenn sie sich mit sozialen Themen beschäftigt, sollte immer weitestgehend den Grundsatz eines offenen Hauses verfolgen. Leider beherzigen nicht alle Menschen die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Hieraus den Schluss zu ziehen, dass man sich als Verwaltung nun einigeln müsse, ist falsch.“

Die Jobcenter im Kreis Segeberg werden alles daran setzen, auch in Zukunft eine offene Verwaltung zu bleiben. „Wir sind nicht immer fehlerfrei, wollen aber als sozialer Dienstleister immer hinzulernen. Mitarbeiter und Kunden können gemeinsam zu einem gegenseitigen respektvollen Umgang beitragen. Die Schweigeminute setzt ein Zeichen für eine bessere Kultur des Miteinanders“, so Stahl.