Norderstedt (em) Als im November des Jahres 2020 die untere Wasserschutzbehörde des Kreises Segeberg auf Haus & Grund zukam und ankündigte, dass man nun die ersten Grundstücke in Norderstedt überprüfen wolle, war man beim Grundeigentümerverband, ob der bürgernahen und pragmatischen Herangehensweise des Kreises begeistert.

„So hatten wir genügend Möglichkeiten unsere Mitglieder und die betroffenen Anwohner noch einmal auf die schon lange fällige Prüfung hinzuweisen,“ berichtet Sven Wojtkowiak, der Vorsitzende von Haus & Grund Norderstedt.

Eine solche Verpflichtung zur Prüfung bestand für Grundstücke, die in einem Wasserschutzgebiet liegen, seit dem Jahr 2015 und muss regelmäßig alle 15 Jahre durchgeführt werden. In übrigen Gebieten, die nicht im Wasserschutzgebiet liegen, hat eine Überprüfung erstmals 2025 und dann alle 30 Jahre zu erfolgen. Geregelt ist dies in der DIN 1986, Teil 30. Anfänglich sollten Überprüfungen in sehr viel kürzeren Abständen durchgeführt werden. Haus & Grund hatte sich jedoch erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Fristen soweit ausgedehnt wurden.

Der Vorsitzende des Norderstedter Grundeigentümerverbandes, Wojtkowiak, meint dazu: „Tatsächlich liegen fast alle norderstedter Grundstücke im Wasserschutzgebiet, sodass die entsprechende Prüfung seit 2015 vorzunehmen war. Mittlerweile sind sehr viele Norderstedter Grundeigentümer dieser Verpflichtung auch nachgekommen.“

Im Winter letzten Jahres überraschte das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein mit der Feststellung das eben diese Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen nunmehr landesweit ausgesetzt wurde. Diese Aussetzung gilt allerdings nur in Gebieten, welche nicht im Wasserschutzgebiet liegen. Demnach besteht im Großteil von Norderstedt immer noch die Pflicht zur Überprüfung.

Die Begründung des Ministeriums stützt sich auf eine interne Studie, nach der von privaten Abwässern so gut wie keine Gefahr für das Grundwasser ausgehe. Auch hat man festgestellt, dass der private Eigentümer ein hohes Interesse daran hat jegliche Problematik mit seiner Abwasserleitung, zum Beispiel nach einem Wurzeleinwuchs, unverzüglich zu beseitigen.

„Es erschließt sich mir nicht, warum diese Sachverhalte nicht für Norderstedt also auch im Wasserschutzgebiet gelten sollen,“ empört sich Wojtkowiak. „Ich fordere den Umweltminister Herrn Goldschmidt auf, sein Ministerium anzuweisen die jetzt geltende Aussetzung der Vorschrift auch auf Wasserschutzgebiete auszudehnen!“ Der Haus & Grund Landesverband mit seinem Vorsitzenden, Alexander Blazek setzt sich seit langem für eine komplette Abschaffung dieser Vorschrift ein.