Die Kirche St. Hedwig in Norderstedt trägt ab sofort den Status eines offiziellen Kulturdenkmals. Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein hat das im Jahr 1969 erbaute und geweihte Gotteshaus in die Denkmalliste des Landes aufgenommen – eine Auszeichnung, die die besondere historische, architektonische und geistliche Bedeutung des Gebäudes anerkennt. Eine herausragende Rolle spielen dabei auch die charakteristischen bunten Kirchenfenster, die seit Jahrzehnten das Erscheinungsbild von St. Hedwig prägen.
Mit der Eintragung in die Denkmalliste stellt das Land Schleswig-Holstein die bauliche Substanz und den charakteristischen Ausdruck der Kirche unter den Schutz des Denkmalschutzgesetzes. Ziel ist die langfristige Bewahrung des Gebäudes als Teil des kulturellen Erbes des Bundeslandes. Die Gemeinde erhält damit künftig auch Unterstützung und fachliche Beratung bei baulichen Maßnahmen.
„Diese Auszeichnung erfüllt uns mit Freude und Stolz", heißt es aus der Gemeinde. „St. Hedwig ist nicht nur ein Ort des Glaubens und der Gemeinschaft – sie ist nun auch ein anerkannter kultureller Ankerpunkt in unserer Stadt. Damit geht für uns als Gemeinde zugleich eine besondere Verantwortung einher: Wir wollen dieses Haus für kommende Generationen erhalten, pflegen und mit Leben füllen."
Die Gemeinde dankt allen, die sich in der Vergangenheit für den Erhalt der Kirche eingesetzt haben, und blickt zuversichtlich in die Zukunft.
