Norderstedt. In der Sitzung des Hauptausschusses am 01.06.2026 steht auf der Tagesordnung ein gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und WiN zur Entschädigungssatzung der Stadt Norderstedt für die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern. Ziel ist es, die Arbeit der bürgerlichen Mitglieder höher wertzuschätzen. „In Zeiten einer katastrophalen Haushaltslage müssen wir aber sehr genau hinschauen, was wir uns aktuell überhaupt noch leisten können“, erklärt dazu der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein. „Der Wunsch nach einer Besserstellung der bürgerlichen Mitglieder darf nicht dazu führen, dass wir den Haushalt noch weiter belasten“, so Tobias Mährlein weiter. „Der Vorschlag der drei antragstellenden Fraktionen würde in der jetzigen Form jedoch zu einer deutlichen Mehrbelastung des städtischen Haushaltes in einer sehr angespannten Haushaltslage führen. Daher müssen wir einen Ausgleich schaffen, und das funktioniert nur, wenn wir bei der Stadtpräsidentin, den Ausschussvorsitzenden und den Stadtvertretern auch die Sätze entsprechend runtersetzen“!

Die FDP-Fraktion schlägt daher einen Mittelweg vor, der in allen Bereichen den vom Land ermöglichten Höchstsätze auf einheitlich 70% reduziert. Für die bürgerlichen Mitglieder führt das zu einer deutlichen Verbesserung, bei der Stadtpräsidentin, den Ausschussvorsitzenden und den Stadtvertretern wird hingegen eingespart.

„Ein einheitlicher Satz macht es allen Beteiligten leichter, und mit den 70% bringen wir den bürgerlichen Mitgliedern mehr Wertschätzung entgegen, aber wir behalten auch den Haushalt im Blick. Die FDP-Fraktion möchte daher ausdrücklich für diese moderate Lösung werben“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein abschießend.