Norderstedt (em/md) „Versicherungsnehmer haben leider nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, sogenannte Obliegenheiten“, weiß Finn Herbert von der Ernst von der Reith GmbH.

„Eine Verletzung dieser Pflichten kann ganz oder teilweise zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.“ Eine dieser Obliegenheiten vor einem Versicherungsfall ist unter anderem Gefahrerhöhungen zu vermeiden oder zu mindern. Vielen ist nicht bekannt, dass falsches Heizen im Winter bereits eine Gefahrerhöhung darstellt. „Sollten Sie mehrere Tage Ihr Haus oder Ihre Wohnung verlassen oder bestimmte Räume nur selten betreten, reicht es nicht aus, Ihre Heizung nur auf „Frostwächter“ zu schalten“, betont der Fachmann. „Es muss gewährleistet sein, dass genügend geheizt ist, damit die wasserführenden Leitungen nicht einfrieren und platzen. Es sollte auch jeden Tag jemand nachschauen, ob die Heizung nicht aufgrund eines Defektes ausgefallen ist.“ Wer nicht die ganze Zeit heizen möchte, gerade wenn ein Objekt über den ganzen Winter leer steht, hat auch die Möglichkeit, die wasserführenden Leitungen fachmännisch entleeren zu lassen. Finn Herbert: „Auch bei Ihrem Auto ist darauf zu achten, dass es bei glatten Straßen nur mit den richtigen Winterreifen gefahren werden darf.“ Das Fahren mit Sommerreifen im Winter stellt ebenfalls eine Gefahrerhöhung dar. „Bitte beachten Sie, dass Sie auch hier Ihren Versicherungsschutz gefährden. Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben oder wünschen Sie eine Beratung, können Sie uns gerne anrufen.“