Norderstedt (em) Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen, müssen Straßen und Wege regelmäßig vom Laub befreit werden, um Sicherheit im Straßenverkehr und auf den Gehwegen sicherzustellen.

Seitenstreifen, Gehwege und Radwege und gegebenenfalls Parkplätze, Rinnsteine und Fahrbahnen müssen generell „nach Bedarf“, mindestens jedoch einmal im Monat gereinigt werden. Falls mehr Schmutz anfällt, müssen die Reinigungsabstände dementsprechend angepasst werden. Vor allem jetzt im Herbst, wenn das Laub teils in großer Menge von den Bäumen fällt, kann unter Umständen eine tägliche Reinigung nötig sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsamtes der Stadt Norderstedt übernehmen die Reinigung und damit die Laubabfuhr überall dort, wo die Reinigungspflicht nicht ausdrücklich auf die Grundstückseigentümer übertragen worden ist.

In welchen Straßen Anliegerinnen und Anlieger für die Reinigung zuständig sind, darüber gibt die Stadtverwaltung im Internet unter www.norderstedt.de (Stichwort Straßenreinigungssatzung) Auskunft. Weitere Auskünfte hierzu erteilen auch die Mitarbeiter des Betriebsamtes. Sie sind telefonisch unter der Rufnummer 0 40 / 535 95 729 zu erreichen. Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Radwege müssen grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke gereinigt und von Laub befreit werden. Zusätzlich müssen die Anliegerinnen und Anlieger entlang vieler Straßen diese bis zur Fahrbahnmitte säubern. In diesem Fall schließt die Reinigungspflicht auch Kfz-Stellplätze mit ein. Wichtig: Das Kehrgut darf nicht auf die Fahrbahn oder in die Sielabläufe gefegt werden.

Die Einhaltung der Reinigungspflichten wird von Wegewarten der Stadt regelmäßig kontrolliert. Bei einer Nichtbeachtung der Straßenreinigungspflicht können Zwangsmaßnahmen und Bußgelder bis zu 500 Euro verhängt werden. Im Falle eines Unfalls aufgrund nicht getätigter Reinigung kann sogar ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Schadensersatzforderungen drohen.

In vielen größeren Straßen übernimmt das Betriebsamt der Stadt Norderstedt ganzjährig die Reinigung der Fahrbahnen für die Bürgerinnen und Bürger. Dafür werden zwei Großkehr- und drei Kleinkehr-Maschinen eingesetzt in dieser Jahreszeit auch sonnabends. Das Betriebsamt setzt zudem elektronisch betriebene lärmgeminderte „Laubpuster“ ein, um Wege an Grünflächen und Spielplätzen zu säubern.

Das Betriebsamt bietet für Bürgerinnen und Bürger, zusätzlich zur regulären, ganzjährig genutzten Biotonne, auf Anfrage eine Saison-Biotonne an. Diese wird von April bis Dezember geleert. Die Leerungen in den Monaten November und Dezember sind gebührenfrei. Neu im Angebot ist das „Laub-Big-Bag-Paket“. Für die Abfuhr von zwei Kubikmetern Laub zahlen die Kundinnen und Kunden 45 Euro. Dies Angebot gilt bis zum 31. März 2020. Wer einen Garten hat, darf das Herbstlaub dort kompostieren.

Noch bis zum 14. Dezember können Norderstedter Privatpersonen Straßenlaub kostenfrei auf dem Norderstedter Recyclinghof an der Oststraße 144 abgeben. Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und sonnabends von 8 bis 12 Uhr.