Norderstedt (em) Zu den redaktionellen Berichterstattungen zum B-Plan 250 zwischen Glashütter Weg und Weg am Denkmal erreichte uns folgender Leserbrief von Birgitt Wolff:

"Soweit ich informiert bin, hat Norderstedt sich zur Klimaneutralität bis 2040 verpflichtet. Dieses Ziel wurde u.a. 2015 unter breiter Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft formuliert und durch die Politik beschlossen.

Entspricht die Ausweisung von weiterer EINZEL-Haus-Bebauung auf zukünftigen „Minigrundstücken“ mit deutlich über 80% unumkehrbarer Bodenvernichtung (Bodenversiegelung) diesem Ziel?

Bei einem zukünftigen Einfamilienhaus-Grundstück von rd. 350m² im Pfeifenstiel erschlossen bleiben nach Abzug von Zuwegungen, Müllplatz, Stellplatz/Carport, Terrasse etc. netto etwa 40 m² offene Vegetationsfläche übrig.

Ich frage mich, ob 40 m² Gartenfläche als familienfreundlicher Garten mit Aufenthaltsqualität zu bezeichnen ist?

Ist das die Annahme der Verwaltung und Politik von attraktivem, zusätzlichem Wohnraum für Familien, den die Stadt Norderstedt präferiert?

Ich sehe die Konflikte, die sich daraus ergeben schon heute auf der Ebene der Nachbarschaft: z.B.

- Ableitung von Regenwasser zum Nachbarn aufgrund von Höhenversatz und mangels Versickerungsmöglichkeiten,

- Lärm von PKW´s die durch die angrenzenden Gärten fahren,

- Bäume u. Sträucher, die über die engen Grenzen wachsen.

Diese Probleme liegen dann erfahrungsgemäß nicht mehr in der Zuständigkeit der Stadtplanung Norderstedts. Dort hält man sich später aus den Problemen, die man mit dem rechtskräftigen B- Plan schafft, zuständigkeitshalber gerne raus und verweist lediglich aufs Nachbarschaftsrecht."