Norderstedt (em) Die Bundestagswahl am 26. September rückt näher. Für Norderstedterinnen und Norderstedter, die sich in Norderstedt neu angemeldet oder aber umgemeldet haben, sowie für jene Bürgerinnen und Bürger, die sich abgemeldet haben, gibt es einige Dinge zu beachten, um von dem Wahlrecht Gebrauch machen zu können.

Jene wahlberechtigten Norderstedterinnen und Norderstedter, die sich zwischen dem 16. August 2021 und dem 5. September 2021 mit ihrer Hauptwohnung in Norderstedt anmelden, erhalten einen Eintrag in das Wählerverzeichnis nur auf Antrag (gemäß § 18 Abs. 1 BWO). Sofern kein Antrag gestellt wird, verbleiben jene Personen im Wählerverzeichnis ihrer bisherigen Wohngemeinde als Wählende registriert und können im dortigen Wahllokal oder gegebenenfalls auf Antrag per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen.

Jene Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 6. September beim Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt angemeldet werden, sind weiterhin im Wählerverzeichnis ihres bisherigen Wohnorts verzeichnet und auch dort wahlberechtigt. Eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Norderstedt ist dann nicht mehr möglich (§ 18 Abs. 3-5 BWO). Wer am Wahltag nicht in der Lage ist vor Ort zu wählen, kann bei seiner bisherigen Wohngemeinde die Briefwahl beantragen.
Jene wahlberechtigten Norderstedterinnen und Norderstedter, die sich innerhalb der Stadt Norderstedt nach dem 15. August umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres bisherigen Wahllokals registriert und können auch nur dort an der Wahl teilnehmen. Wer am Wahltag nicht in der Lage ist vor Ort zu wählen, kann auch in diesem Fall die Briefwahl beantragen.

Jene Bürgerinnen und Bürger, die sich bei der Stadt Norderstedt nach dem 15. August aufgrund eines Wohnortwechsels außerhalb Norderstedts abgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis der Stadt Norderstedt notiert. Sie sind in Norderstedt wahlberechtigt. Zur Ausübung ihres Wahlrechts können diese Bürgerinnen und Bürger ebenfalls von der Briefwahl Gebrauch machen. Sollten sich Bürgerinnen und Bürger, die sich aus Norderstedt abgemeldet haben, jedoch bis spätestens 5. September an ihrem neuen Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angemeldet haben, so kann an dem neuen Wohnort auf Antrag eine Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis erfolgen.

Bei Fragen zu bestehenden Fristen beziehungsweise zur Durchführung der Bundestagswahl im Allgemeinen steht allen Wahlberechtigten in der Stadt Norderstedt das Wahlamt der Stadt Norderstedt gerne zur Verfügung. Das Wahlamt ist per E-Mail erreichbar unter wahlamt@norderstedt.de sowie per Telefon unter der Rufnummer 040 / 535 95 509, Telefax 040 / 535 95-87509. Postalisch ist das Wahlamt erreichbar unter Stadt Norderstedt, „Wahlamt“, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt.