Norderstedt (em/md) Jetzt geht es bald wieder los. Die Versicherer stellen ihre neuen Kraftfahrzeugtarife vor. Viele werben mit günstigen Prämien und guten Leistungen.

„Doch bei solchen Werbungen sollten man vorsichtig sein“, weiß Finn Herbert von der Ernst von der Reith GmbH. „Es gibt gravierende Leistungsunterschiede, die Sie erst im Schadenfall bemerken.“ Ist im Kaskobereich auch die grobe Fahrlässigkeit versichert oder werden bei einem Tierbiss auch Folgeschäden bezahlt? Sind vielleicht nur Marderbissschäden versichert? Gibt der Versicherer bei einem Wechsel auch den Rabattretter weiter oder erfolgt noch nachträglich eine schlechtere Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes? Vielen günstigen Angeboten hinterliegt häufig auch eine schlechtere Rückstufungstabelle. „Das heißt, dass Sie in einem möglichen Schadenfall, bei dem Ihr Versicherer leisten muss, viel weiter zurück gestuft werden und somit Ihre erfahrenen Schadenfreiheitsjahre riskieren“, so der Fachmann. „Oftmals wird in der Werbung davon gesprochen, dass Sie spätestens bis zum 30. November Ihre alte Versicherung kündigen müssen. Das ist so nicht ganz richtig. Von dem Datum, an dem Ihr Versicherer Sie über eine Prämienerhöhung informiert, haben Sie einen Monat dafür Zeit.“ Gerne hilft das Team von der Ernst von der Reith GmbH bei der Suche eines neuen Kraftfahrzeugversicherers. „Es ist durchaus möglich, viel Geld beim Wechsel des Versicherers mit guten Bedingungen zu sparen. Kommen Sie gerne auf uns zu.“