Norderstedt (em) Anlässlich des 6. Hamburger Mediensymposiums der Handelskammer Hamburg, des Hans-Bredow-Instituts und der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) zum Thema „Konflikte auf digitalen Platt-formen: Wer löst sie, nach welchen Regeln und in welchen Verfahren?“ hat der Direktor der MA HSH, Thomas Fuchs, in seiner Begrüßung auf die Rolle der Landesmedienanstalten in einer konvergenten Medienlandschaft hingewiesen.

„Wie auch immer die Details eines zukünftigen Medienstaatsvertrags in Bezug auf Plattformen und Intermediäre aussehen werden: Klar ist, dass es einer unabhängigen und durchsetzungsfähigen Anlaufstelle zur Schlichtung der zukünftigen Konflikte auf digitalen Plattformen bedarf. Aus meiner Sicht sind die Medienanstalten dafür am besten strukturiert. Klar ist aber auch: diese Schlichtungsfunktion kann nur bundesweit einheitlich erfolgen und nicht föderal organisiert sein,“ so Fuchs.

Bereits jetzt verschiebe sich der Arbeitsschwerpunkt der Medienanstalten von der klassischen Aufsicht hin zu einer Vermittlerrolle. Die Moderation von Konflikten zwischen Plattformbetreibern und Sendern habe spürbar an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung werde durch die Erweiterung der Plattformregulierung, wie sie aktuell im Rahmen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz diskutiert wird, noch weiter zunehmen: Zum einen durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs, zum anderen durch eine stärkere Betonung der Auffindbarkeit von Inhalten auf Plattformen.

Bei der zurzeit ebenfalls diskutierten Regulierung der sogenannten Intermediäre wie Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken werde es noch wichtiger zu klären, welche Institution für die Schlichtung der hier entstehenden Konflikte zuständig sein soll.

An eine solche Institution seien drei Anforderungen zu stellen:
1.) Sie müsse staatsfern organisiert sein.
2.) Sie brauche ein demokratisch legitimiertes, plural besetztes Entscheidungsgremium.
3.) Sie müsse fachliche Kompetenzen und behördliche Exekutivbefugnisse zur Durchsetzung haben.

Weder sogenannte Expertenbeiräte bei privaten Unternehmen noch weisungsgebundene Ministerien könnten diese Kriterien erfüllen. Bei den Medienanstalten hingegen seien diese strukturellen Voraussetzungen bereits gegeben.