Norderstedt. Die Stadt Norderstedt bietet für alle Grundschulkinder eine Ganztagsbetreuung an – rund 2.600 Kinder nutzen dieses Angebot. Umgesetzt wird der Ganztag von der BEB gGmbH, der städtischen Gesellschaft für Bildung, Erziehung und Betreuung. Was vor zehn Jahren mit dem Bildungsanspruch, der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf begann, erfüllt die Stadt Norderstedt bereits seit August 2023, also deutlich vor dem offiziellen Anspruch ab Mitte 2026 durch den vom Bundesgesetzgeber mit Zustimmung aller Bundesländer beschlossenen Rechtsanspruch.
Sollte der Ganztag beziehungsweise der Rechtsanspruch in der Umsetzung scheitern oder ins Stocken geraten, hätte das gravierende Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände fordert nun in einer Pressemitteilung die Sicherung der Investitionsförderung.
Norderstedts Oberbürgermeisterin Katrin Schmieder schließt sich der Forderung der Kommunalen Landesverbände an: „In Norderstedt haben wir in den vergangenen Jahren fast 20 Millionen Euro für Erweiterungen, Umbauten und Mensen investiert, nur so konnten wir mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung gut vorankommen. Möglich war das durch Weitblick und eine solide Haushaltslage. Doch die Zeiten haben sich geändert - auch in Norderstedt!“ Unter anderem der Sanierungsstau an weiterführenden Schulen und der Infrastruktur bei gleichzeitigen Kostensteigerungen und einer fragilen Wirtschaftslage stellten die Stadt vor immer größere finanzielle Herausforderungen.
Katrin Schmieder: „Notwendige Investitionen sind das eine, die laufenden Kosten das andere.“ Bisher rechnet die Stadt allein für den Doppelhaushalt 2026/27 mit einer Betriebskostenbeteiligung des Landes von mindestens zwei Millionen Euro. Ab einer vollständigen Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2029 wären es bis zu acht Millionen Euro Betriebskostenzuschuss pro Jahr – allein für Norderstedt.
Als örtlicher Träger der Jugendhilfe ist die Stadt derzeit nicht verpflichtet, den Rechtsanspruch zu erfüllen. „Das Angebot an sich stellen wir in Norderstedt überhaupt nicht in Frage. Der Stadt geht es darum, dass das Land Schleswig-Holstein seine Finanzierungszusage einhält“, sagt Norderstedts Oberbürgermeisterin. Bei der Ausgestaltung der Finanzierung ist die Stadt Norderstedt – auf Grund der jahrelangen Erfahrungen mit der BEB – bereits seit Monaten auf Landesebene in die Beratung eingebunden.
Hintergrund: Zum 1. August 2026 wird das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), § 24 SGB VIII um einen neuen Absatz 4 ergänzt. Danach haben zunächst Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse sowie die danach folgenden Grundschulkinder einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung von acht Stunden an Werktagen einschließlich des Schulunterrichts.