Norderstedt (em) Von Sonnabend, 19. April, bis Montag, 21. April, wird in diesem Jahr Ostern gefeiert. Traditionell werden, meist am Ostersonnabend, die Osterfeuer entzündet. Das Abbrennen von Osterfeuern ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Außerdem müssen alle Osterfeuer bis Montag, 14. April, bei der Stadtverwaltung Norderstedt schriftlich angemeldet werden. 

Dies ist vor allem wichtig, damit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste einen Überblick über die Osterfeuer in Norderstedt haben und bei eventuellen Rettungseinsätzen schnell vor Ort sein können. 

Die Anmeldung kann per Brief oder per E-Mail (ordnungsamt@norderstedt.de) erfolgen. Die Anmeldungen per Brief werden geschickt an:

Stadtverwaltung Norderstedt
Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben (Zimmer 109)
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Wer ein Osterfeuer abbrennt, muss die Verordnung der Stadt Norderstedt über das Verwenden von Feuer und brandgefährlichen Geräten im Freien beachten. Diese Verordnung kann im Internet unter www.norderstedt.de/stadtverordnungfeuer eingesehen werden.

Im Zusammenhang mit dem Osterfeuer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass am Karfreitag, 18. April, alle öffentlichen Veranstaltungen verboten sind. Damit soll dem „stillen Charakter“ des Feiertages Rechnung getragen werden.