Norderstedt. Über 180 Bürger haben in diesem Jahr einen Antrag für die Genehmigung eines privaten Oster- feuers bei der Stadt Norderstedt gestellt. „Das zeigt doch sehr deutlich, wie wichtig den Norderstedtern diese Tradition ist“, stellt dazu der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein fest. 

„Osterfeuer gehören nun einmal zum Brauchtum, sie haben einen christlichen Hintergrund und dienen zugleich auch der Begrüßung des Frühlings. Es muss daher auch in Zukunft erlaubt bleiben, dieses Brauchtum zu pflegen und sich mit Nachbarn um ein kleines Feuer im Garten zu versam- meln“, so Tobias Mährlein weiter, und führt fort: „Der Verbotsantrag der Grünen für private Oster- feuer, der vor einiger Zeit im Umweltausschuss gestellt worden war, konnte zum Glück mit großer Mehrheit abgelehnt werden, aber schon für das nächste Jahr droht jetzt eine neue Gefahr!“ 

Die Stadt musste nämlich die „Stadtverordnung Feuer“ überarbeiten, da die Geltungsdauer der bisherigen Verordnung abgelaufen war, und der jetzt vorliegende Entwurf enthalte sehr proble- matische neue Regelungen: „Sollte diese neue „Verordnung Feuer“ wirklich umgesetzt werden, so dürfte in Zukunft nur noch „unbehandeltes Brennholz (z.B. Scheitholz)“ verbrannt werden“, so schildert Tobias Mährlein das Problem. 

„Verboten wäre in Zukunft das Verbrennen von trockenen Ästen, Zweigen, Reisig und Baum- oder Strauchschnitt! Und das macht doch gerade die Atmosphäre eines Osterfeuers aus! Der Reiz des Osterfeuers entsteht doch nicht dadurch, dass wir uns in Zukunft im Baumarkt einen Sack Kaminholz kaufen“, so fasst der FDP-Fraktionsvorsitzende das Thema zusammen. 

Die Forderung der FDP-Fraktion ist daher ganz einfach: Die bisherige Verordnung wird nicht verändert, sondern in ihrer bisherigen Form einfach verlängert! Nur so bleiben die kleinen priva- ten Osterfeuer, wie wir sie kennen, auch in Zukunft möglich!