Norderstedt (em) Der Seniorenbeirat erweitert sein Sprechstundenangebot. Die bisherigen Sprechstunden am Dienstagvormittag 10 bis 12 Uhr und Donnerstagnachmittag 14.30 bis 16.30 Uhr im Rathaus bleiben bestehen.

„Wir werden zusätzlich am letzten Montag im Monat in der Stadtbücherei Glashütte von 15 bis 17 Uhr eine extra Sprechstunde anbieten“, so Hans Jeenicke vom Seniorenbeirat. Dieses Projekt wird vom SB Vorstand unterstützt. Schwerpunkte: Soziale-, kulturelle- und Stadtentwicklungsfragen. „Wir möchten die Sorgen und Probleme aller Glashütter besser verstehen, deshalb die Sprechstunde vor Ort. Wir würden uns freuen, wenn alle Glashütter die Sprechstunden umfangreich nutzen würden. In diesem Zusammenhang möchten wir unseren besonderen Dank an die Leiterin der Stadtbücherei Glashütte, Frau Brigitte Kukies aussprechen. Sie hat nicht nur eine hohe soziale Kompetenz bewiesen, Sie ist auch die Mitinitiatorin dieser besonderen Aktion“ so Hans Jeenicke weiter.
Weitere Schwerpunkte vom SB in Glashütte: „Sozialraum Orientierung“

Städtebauliche Probleme: Jede Menge Workshops (Norderstedt 2020) was ist daraus geworden? Fußwegekonzept, Naherholungsgebiete Wittmoor, Ossenmorpark ausbauen Kooperation mit der Polizei, Familienzentrum, Pflegestützpunkt , DRK, Wohnungsgesellschaften, Thomaskirche, Sozial-Psychiatrischer Arbeitskreis, NeNo (Netzwerk Norderstedt Nachbarn für Nachbarn), Pflegestützpunkt und anderen Sozialeinrichtungen. Beteiligung am Glashütter Sommerfest Enge Kooperation mit der Stadtbücherei Glashütte.

Satzung des Seniorenbeirates (SB) der Stadt Norderstedt (Auszug)
§ 1 Rechtsstellung

  1. Zur Wahrnehmung der Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner (Seniorinnen und Senioren) der Stadt Norderstedt besteht ein Seniorenbeirat.

  2. Er ist unabhängig, parteipolitisch und verbandspolitisch neutral, konfessionell nicht gebunden.

  3. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind ehrenamtlich tätig.

  4. Der Seniorenbeirat ist kein Organ der Stadt Norderstedt. Im Rahmen seines Aufgabenbereichs unterstützt die Stadt Norderstedt den Seniorenbeirat in seinem Wirken. Die Organe und die Selbstverwaltungsgremien beziehen ihn in die Entscheidungsfindung ein.

  5. Der Seniorenbeirat ist über alle wichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten, welche die von ihm zu vertretene Gruppe der Seniorinnen und Senioren der Stadt Norderstedt betreffen, zu unterrichten. Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung bestimmt die Art der Unterrichtung. Insbesondere ist der Seniorenbeirat zu unterrichten über Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten, welche die folgenden Bereiche betreffen:

  • Verkehrsplanung und Infrastrukturplanung
  • Verkehrssicherheit für ältere Einwohnerinnen und Einwohner
  • Sozialplanung:
  • Ambulante soziale Dienste (Sozialstationen)
  • Kurzzeitpflege, gerontopsychiatrische Tagespflege, Pflegeheime,
  • Altenwohnheime, Altenwohnungen, generationsübergreifende
  • Begegnungsstätten
  • Gewalt gegen alte Menschen
  • Kultur: Bildungs- und Kulturangebote für ältere Einwohner, Seniorenzeitung
  • Öffentlichkeitsarbeit:

Beratung und Information in sozialen Fragen für ältere Einwohnerinnen und Einwohner

  1. Der Seniorenbeirat kann Anträge an die Stadtvertretung und die Ausschüsse in Angelegenheiten stellen, welche die Gruppe der Seniorinnen und Senioren der Stadt Norderstedt betreffen, insbesondere in den unter Absatz 5 genannten Angelegenheiten.

  2. Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates oder ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied des Seniorenbeirates kann nach dessen Beschlussfassung an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse in Angelegenheiten, welche die von ihm vertretene Gruppe der Seniorinnen und Senioren der Stadt Norderstedt betreffen, das Wort verlangen und Anträge stellen. Die Beauftragung kann durch das beauftragte Mitglied des Beirates in der Sitzung schriftlich vorgelegt werden.

  3. Die Beiratsmitglieder sind entsprechend den ehrenamtlich tätigen Bürgern i.S.d. § 19 GO zu behandeln. Die §§ 21, 22, 23 und 31 a GO gelten für sie entsprechend. Die Ordnungswidrigkeitsvorschrift des § 134 GO findet entsprechende Anwendung.

§ 2 Aufgaben

  1. Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren und setzt sich für deren Belange ein.

  2. Er berät, informiert, gibt praktische Hilfe und regt Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren an. Zur Durchführung seiner Aufgaben bildet er Arbeitskreise, z.B. für Kultur, Planung und Verkehr, Soziales.

  3. Der Seniorenbeirat hält Sprechstunden ab, leistet Öffentlichkeitsarbeit und erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht.

  4. Zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören insbesondere beratende Stellungnahmen, Empfehlungen für die Stadtvertretung, deren Ausschüsse sowie an die Verwaltung in allen Angelegenheiten, die ältere Einwohnerinnen und Einwohner betreffen