Norderstedt (em/md) In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Starkregen und Unwetter immer mehr zugenommen. „Daher kommt es auch immer öfters zu Überschwemmungen und vollgelaufenen Kellern“, weiß Finn Herbert von der Ernst von der Reith GmbH.

Der entstehende Gebäude- oder Hausratschaden ist nicht über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung gedeckt. „Hierfür ist eine Elementarschadensversicherung nötig. Diese bietet Versicherungsschutz bei folgenden Gefahren: Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdfall, Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbruch“, so der Fachmann weiter. „Gerade Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen treten auch in unseren Breitengraden immer häufiger auf. Die Schäden sind unkalkulierbar.“ Wenn beispielsweise aufgrund eines Starkregens der Keller voll Wasser läuft, muss dieser nicht nur ausgepumpt, sondern auch fachmännisch getrocknet und renoviert werden.

Finn Herbert: „Hier ist der Schaden schnell bei mehreren tausend Euro.“ Gerade bei Starkregen muss das Wasser nicht direkt in das Gebäude laufen. Es kann auch durch Rückstau aufgrund von verstopften oder überlasteten Leitungen der öffentlichen Kanalisation aus dem Waschbecken oder der Toilette treten. Es kann so einen erheblichen Schaden anrichten, da sich dieses nicht nur auf Kellerräume beschränkt. „Gerne beraten wir Sie persönlich über die Elementarschadenversicherung. Kontaktieren Sie uns gerne und am Besten vor dem nächsten Unwetter.“

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