Norderstedt (em) Die Stadt Norderstedt setzt die „Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen“ vom 11. Dezember 2019 außer Kraft. Das bedeutet, dass die „Verkaufsoffenen Sonntage“ nicht stattfinden können.

Der Hintergrund: Die Sonntagsverkäufe sind jeweils mit besonderen Veranstaltungen, wie zum Beispiel mit großen Festen, verknüpft, die aber wegen der Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht erlaubt sind. Gemäß der Verordnung des Landes sind Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen verboten.

Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder hat jetzt auch die Mitglieder des Norderstedter Hauptausschusses über die Außer-Kraft-Setzung unterrichtet. Gemäß der Stadtverordnung waren Sonntagsverkäufe im Zusammenhang mit größeren Veranstaltungen in den Stadtteilen für den 17. Mai, den 20. September und den 25. Oktober geplant gewesen. Wenn sich die Sachlage im Laufe des Jahres ändert und größere Veranstaltungen wieder erlaubt sind, könnte die Stadt kurzfristig eine neue Stadtverordnung erlassen.