Norderstedt (em/mp) Jeder Fünfte sieht einen Versicherungsbetrug nur als einen Kavaliersdelikt. „Die Folgen und Sanktionen des Betruges werden von vielen Kunden unterschätzt“, weiß Finn Herbert von der Ernst von der Reith GmbH. Der Versuch, eine Versicherung zu betrügen, ist eine Straftat.

„Natürlich ist es nur eine Minderzahl der Kunden, die versucht, sich so ungerechtfertigt zu bereichern, aber wir alle zahlen dieses mit unseren Prämien mit“, erklärt der Versicherungsprofi. „In den meisten Fällen wird der wahre Schadenverlauf verfälscht dargestellt, wenn der Versicherungsschutz für den tatsächlichen Hergang nicht gegeben ist. In vielen Fällen wird aber auch die Schadenhöhe durch falsche Angaben manipuliert.“ Um klagen zu können, muss der Versicherer den Betrug nachweisen. Ist dieses möglich, folgt als strafrechtliche Konsequenz die Anzeige. Dies kann bei einer Schadenhöhe ab 7.500 Euro bereits zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe führen.

Auch ohne Klage drohen zivilrechtliche Konsequenzen. Der Versicherer kann die Zahlung verweigern und den Vertrag kündigen. „Bei einer derartigen Kündigung kann es zu Schwierigkeiten bei einem Versichererwechsel kommen, da sich die Gesellschaften untereinander austauschen“, so Finn Herbert weiter. Falls der Versicherer bereits Zahlungen, wie zum Beispiel für einen Sachverständigen geleistet hat, kann er diese zurück verlangen. Finn Herbert: „Wir alle sollten etwas aufmerksamer sein, denn durch die vielen Betrugsfälle werden die zu entrichteten Beiträge stark in die Höhe getrieben.“