Norderstedt (em/mp) Der Abschluss einer stationären Krankenzusatzversicherung bietet für Patienten viele Vorteile.

„Gerade wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und nicht die Möglichkeit haben sich privat zu versichern, können Sie Ihr Leistungsniveau auf das eines ‚Privatpatienten‘ im Krankenhaus anheben“, erklären die Versicherungsprofis von der Ernst von der Reith GmbH. Die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung sind groß. So werden Kassenpatienten im nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus von dem jeweils diensthabenden Arzt behandelt und im Mehrbettzimmer untergebracht. Das Team weiter: „Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen. So können Sie auch zu einem Spezialisten in einer anderen Stadt gehen, wenn Sie das für erforderlich halten.“

Interessant ist auch, wenn ein Versicherter eine Leistung im Krankenhaus einmal nicht in Anspruch nehmen will, wie z. B. die Behandlung durch den Chefarzt, wird in den meisten Tarifen ein Ausgleich in Form eines Krankenhaustagegeldes vergütet. „Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, kontaktieren Sie uns gerne. Aber warten Sie nicht zu lange, denn je jünger Sie sind, desto günstiger wird der Abschluss der Versicherung. Ein weiterer Tipp: Gerade für Kinder ist die Versicherung sehr wichtig, denn Sie haben als Eltern in den meisten Tarifen die Möglichkeit, mit im Krankenhaus zu bleiben, ohne hierfür eine Zuzahlung leisten zu müssen.“

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