Norderstedt (em/sw) Dass Preisvorgaben in Deutschland als „unverbindliche Preisempfehlung“ (UPE) gelistet werden, hat einen einfachen Grund. Per Gesetz ist es Herstellern und Großhandel verboten, generelle Verkaufspreise vorzugeben, weil dadurch die Eigenständigkeit des Handels unterlaufen würde. Dieser operiert selbstständig und auf eigene Rechnung, entsprechend ist auch die Kalkulation von Verkaufspreisen eine Aufgabe, die Wettbewerbshüter so liberal wie möglich geregelt sehen wollen.

Für den Autohandel, bei dem es sich um selbstständige Firmen handelt, spielt die UPE nicht nur beim Neuwagenhandel eine Rolle, sondern auch und vor allem im Ersatz- Teileverkauf. Der größte Unterschied: Während Autos in der Regel nicht über der Preisempfehlung angeboten werden, ist das bei Ersatzteilen ganz anders. Dort hat es sich etabliert, dass Privatkunden, die nicht wie Firmen oder Großabnehmer zu Spezialkonditionen kaufen können, Zuschläge auf die UPE zahlen und davon meistens gar nichts ahnen. Eine löbliche Ausnahme stellt Auto Wichert aus Hamburg dar.

Serviceleiter Thomas Kramer: „Wir berechnen unseren Kunden nicht still und heimlich bis zu 25 Prozent Aufschlag auf die UPE, wie es viele Wettbewerber tun, die dann auch noch auf den vermeintlich günstigen Endpreis wieder Rabatt anbieten. Für uns sind die Preisvorgaben des Herstellers in Ordnung, deshalb bieten wir Original-Teile auch zu Original-Preisen an. Das werden wir jetzt auch in einer Anzeigenkampagne deutlich machen.“

Wer wissen will, wie hoch der Zuschlag ist, den die bisherige Werkstatt nimmt, sollte mal die Preise auf der letzten Rechnung prüfen. Thomas Kramer: „Jedes Teil hat eine Hersteller-Nummer, anhand derer Auto Wichert telefonisch gerne den Listenpreis nennt.“ Ausführliche Informationen sowie die Kontaktdaten finden Interessierte unter: www.auto-wichert.de

Foto: Roman Carl und Thomas Kramer von Auto Wichert kennen sich mit den
Listenpreisen für Ersatzteile aus und beantworten gerne alle Fragen.