Quickborn (em)) Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein Maßnahmen zur Sicherung des selbstgenutzten Wohneigentums oder der gemieteten und selbstgenutzten Wohnimmobilie gegen Einbruch fördert.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen als Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Private Mieterinnen und Mieter

Die förderfähigen Ausgaben werden gestaffelt mit bis zu 20%, höchstens jedoch 1.550 Euro pro Objekt/Wohneinheit bezuschusst. Ausgaben unter 500 Euro sind leider nicht förderfähig.

Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge und weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sind auf der Hompage der IB.SH vorhanden (https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/).

Anträge für diese Förderungsmaßnahmen sind aktuell möglich. 

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: foerdermittelmanagement@quickborn.de