Quickborn (em) Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in ihrer Sitzung am 18. Juni wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung des Gewerbegebietes Mitte innerhalb, nördlich und westlich des Justus-von-Liebig-Ringes vorgenommen.

Mit den gefassten Beschlüssen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 Teil 1 und einer Änderung des Flächennutzungsplanes wurde nun unter anderem das Ziel festgelegt, das Grundstück der ehemaligen Schokoladenfabrik planungsrechtlich für den Bau einer Privatschule sowie für freies und betreutes Wohnen vorzubereiten.

Andere Flächen im Quartier sollen als Gewerbegebiet festgesetzt bzw. als Mischgebiet (Bereich Otto-Hahn-Straße / Lise-Meitner-Weg) ausgewiesen werden. Das Grundstück südlich der Malchower Brücke / östlich der AKN soll für einen Verbrauchermarkt, aber auch für standortverträgliches Gewerbe sowie Dienstleistungen genutzt werden können. Besonderes Augenmerk soll auf die verkehrssichere Gestaltung der Straßenräume gelegt werden.

Die Stadtverwaltung wird über die Ziele und Zwecke der Planung (B.-Plan 97 Teil 1 und 2 sowie 6. Änderung des Flächennutzungsplanes) in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, 26. Juni, 19 Uhr in der Mensa der Comenius-Schule Quickborn, Am Freibad 3-11, 25451 Quickborn unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung). Bereits ab 18.30 Uhr können ausgehängte Pläne besichtigt werden.