Quickborn (em) Am Montag, 26. November, um 19 Uhr findet in der Mensa der Comenius-Schule Quickborn (Neubau), Am Freibad 3 bis 11, eine öffentliche Sitzung der Ratsversammlung Quickborn statt.

Tagesordnung
Einwohner/innen sowie Sachkundige, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, können zum entsprechenden Tagesordnungspunkt angehört werden. Der Beschluss hierüber erfolgt vor Eintritt in die Tagesordnung.

1.)Verpflichtung und Amtseinführung eines neuen Ratsmitgliedes durch den Bürgervorsteher
2.) Einwohnerfragestunde
3.) Anträge des Bürgermeisters auf nicht öffentliche Beratung
4.) Weitere Anträge auf nicht öffentliche Beratung
5.) Protokoll der Ratsversammlung Nr. 06/2012-IX vom 24.09.2012
6.) Bericht
• 6.1 des Bürgervorstehers
• 6.2 des Bürgermeisters
• 6.3 des Vorsitzenden des Hauptausschusses
7.) Nachbesetzung von Fach- und Arbeitsausschüssen
8.) Bebauungsplan Nr. 104 A „Friedrichsgaber Straße/Bahnstraße/Lerchenweg“ für das Gebiet Friedrichsgaber Straße zwischen Hausnummer 23 und 37 im Süden und den hinter den Hausnummern Bahnstraße 90 bis 102 gelegenen Flächen im Norden (Teilgebiet A1) und dem Gebiet südlich der Bahnstraße und östlich des Lerchenweges (Teilgebiet A2)
(hier: Städtebaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag Bebauungsplan Nr. 104 A)
9.) Bebauungsplan Nr. 104 A „Friedrichsgaber Straße/Bahnstraße/Lerchenweg“ für das Gebiet Friedrichsgaber Straße zwischen Hausnummer 23 und 37 im Süden und den hinter den Hausnummern Bahnstraße 90 bis 102 gelegenen Flächen im Norden (Teilgebiet A1) und dem Gebiet südlich der Bahnstraße und östlich des Lerchenwegs (Teilgebiet A2)
(hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)
10.) Bebauungsplan Nr. 101 für das Gebiet südlich der Klaus-Groth-Straße, östlich der Ulzburger Landstraße und westlich des Kiefernhains
(hier: Verlängerung der Veränderungssperre)
11.) Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Eingliederung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz für die Gemeinden Bönningstedt und Hasloh
12.) Aufgabenübertragung nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG)
13.) Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Bönningstedt und Hasloh
(hier: Personalüberleitungsvertrag)