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Bad Segeberg

Wichtige Unterlagen gut aufbewahren – Für die Zukunft vorsorgen

Bad Segeberg (em) Wer Elterngeld beantragen, einen Kindergartenplatz sichern oder BAföG für die Kinder beantragen möchte, wird früher oder später aufgefordert, Nachweise über Einkommen oder Lebensumstände vorzulegen. Auch im Pflegefall oder bei der Beantragung der eigenen Rente ist der Nachweis früherer Beschäftigungen oft unerlässlich. „Zwar speichert die Deutsche Rentenversicherung viele Daten zentral, doch nicht immer ist die Erwerbsbiografie vollständig dokumentiert“, warnt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Um Nachteile zu vermeiden, sollten daher bestimmte Dokumente sorgfältig und langfristig aufbewahrt werden. Dazu gehören insbesondere: • Arbeitsverträge und Kündigungen • Gehaltsabrechnungen • Sozialversicherungsunterlagen • Nachweise über Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankheit • Studiennachweise und Exmatrikulationsbescheinigungen Auch Rechnungen und Quittungen für größere Anschaffungen wie Waschmaschinen od
30.04.2025
Bad Segeberg

Steuerersparnis durch Fort- und Weiterbildung

Bad Segeberg (em) Fort- und Weiterbildung wird nicht nur durch beruflichen Aufstieg belohnt, sondern auch mit steuerlichen Vergünstigungen. Wenn die Weiterbildung direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat, gelten die entstehenden Kosten als Werbungskosten. Der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg rät, das in der Steuererklärung anzugeben und dadurch Steuern zu sparen.  Dazu gehören beispielsweise Kursgebühren, Fachliteratur, Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Fortbildung anfallen, sowie gegebenenfalls Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Auch Seminare oder Webinare, die zur Verbesserung Ihrer beruflichen Qualifikation beitragen, zählen dazu. Ein wichtiger Vorteil: Diese Steuerersparnis kann die persönliche Steuerlast deutlich senken. Besonders bei höheren Weiterbildungskosten lohnt sich die genaue Prüfung, ob und in welchem Umfang diese Kosten steuerlich absetzbar sind. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, um diese
27.03.2025
Bad Segeberg

Aufbewahrungsfristen beachten - Bund der Steuerzahler berät

Neumünster/Bad Segeberg (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind. Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuerpflichtige,
08.01.2025
Neumünster

Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Neumünster (em)Gerade in der Weihnachtszeit ist die Spendenbereitschaft besonders hoch. Neben der guten Tat lohnt sich das Spenden auch steuerlich, weiß der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Denn Geld und Sachspenden für gemeinnützige und steuerbegünstigte Zwecke sind in der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig. Voraussetzung für die Anerkennung von Spenden als Sonderausgaben ist jedoch, dass die Spende freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgt. Außerdem muss die Geld -oder Sachspende unmittelbar den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken des jeweiligen Vereins oder einem sogenannten Zweckbetrieb zugeführt werden.  Bei Spenden bis einschließlich 300 Euro genügt ein Einzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug, aus dem die Spende hervorgeht, erläutert BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister. Dies gilt auch oft für Beträge über 300
10.12.2024