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Quickborn

Hillwood: Stadt Quickborn nimmt Klage zurück; Baustopp bleibt

Quickborn. Die Stadt Quickborn hat die Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg im Verfahren um den US-Investor Hillwood zurückgenommen. Eigentlich war für den 30. September ein Gerichtsverfahren in Ellerau angesetzt, in dem über den Weiterbau des umstrittenen Logistikzentrums entschieden werden sollte. Der Gerichtstermin fällt nun aus. Der Grund für die Rücknahme der Klage ist, dass Hillwood am 21. August 2026 einen Teilverzicht hinsichtlich seines ursprünglichen Bauantrages erklärt hat. Der Investor hat sich zu einer Verkehrsentlastung von mehr als 50 Prozent bereit erklärt und will nicht mehr – wie ursprünglich beantragt – 1.600 Lkw, sondern nur noch 700 Lkw täglich über Quickborner und Ellerauer Straßen rollen lassen.  „Immer noch viel zu viele“, sagt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann, aber mit dem Teilverzicht hat sich die tatsächliche und rechtliche Ausgangslage verändert. Wenn man jetzt die Untätigkeitsklage weiterbetreiben würde, b
07.09.2026
Bad Segeberg

Kreis verkauft Entwicklungsgrundstück am Wardersee

Kreis Segeberg. Direkt am Wardersee steht ein rund 6.025 Quadratmeter großes Grundstück zum Verkauf: Der Kreis Segeberg bietet das Areal in der Seestraße 25-27 im Rohlstorfer Ortsteil Warder im Rahmen eines Angebotsverfahrens an. Auf dem Grundstück befinden sich die Gebäude des ehemaligen „Gasthofs am See“ – das Gaststättengebäude, ein Bettenhaus und das ehemalige Betreiberhaus. Die Gebäude stehen leer und sind renovierungsbedürftig.  Das Grundstück liegt im Ortskern von Warder und grenzt unmittelbar an den Wardersee. Gleichzeitig ist der Standort über die B 432 und die etwa neun Kilometer entfernte A 20 gut erreichbar. Bad Segeberg liegt rund neun Kilometer entfernt.  Wie das Grundstück künftig genutzt werden kann, ist durch einen Bebauungsplan der Gemeinde Rohlstorf festgelegt. Das Areal ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Damit sind vor allem Wohnungen sowie kleinere, wohnverträgliche Dienstleistungen möglich. Ferienwohnungen, Beherberg
11.08.2026
Quickborn

Parkquartier Quickborn – Neue Maßstäbe für nachhaltiges Wohnen in der Eulenstadt

Quickborn. Am Montag, den 23.03.2026 hat sich die Ratsversammlung in öffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit für den Bebauungsplan Nr. 116 „Parkquartier Quickborn“ ausgesprochen und den formalen Aufstellungsbeschluss gefasst. Offene Fragestellungen zur geplanten Erschließung und den verkehrlichen Auswirkungen sowie zu erwartenden Lärmemissionen und weiteren planungsrelevanten Themenfeldern werden im Laufe des Planverfahrens gutachterlich aufgearbeitet und beantwortet. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mehrmals die Möglichkeit, ihre Belange einzubringen und zu der Planung Stellung zu nehmen. Hierzu wird die Stadt rechtzeitig informieren. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für ein modernes und nachhaltig konzipiertes, sozial durchmischtes innerstädtisches Wohnquartier auf den Flächen der im Volksmund genannten Ostermann’schen Wiese.  Zusätzlich wird der Erhalt der vorhandenen Bestand
31.03.2026