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Quickborn

Freiwillige Feuerwehr Quickborn macht sich fit für die Zukunft

Quickborn (em) Die Preise neuer Feuerwehrfahrzeuge haben sich binnen weniger Jahre nahezu verdoppelt, moderne Löschfahrzeuge kosten heute bis zu 800.000 Euro. Um trotzdem bestmöglich für die Zukunft gerüstet zu sein, hat die Freiwillige Feuerwehr Quickborn ein Wechselladerkonzept erarbeitet. Die innovative Lösung ermöglicht die Anschaffung modernster Technik, gewährleistet die Attraktivität der Wache und spart der Stadt Quickborn hunderttausende Euro. Das Konzept ist dabei denkbar einfach: Anstatt für jeden Einsatzzweck ein teures Spezialfahrzeug für bis zu 800.000 Euro anzuschaffen, hat die Stadt Quickborn bereits im Jahr 2022 ein Feuerwehr-Trägerfahrzeug für knapp 220.000 Euro eingekauft. Das Trägerfahrzeug kann binnen weniger Minuten mit hochmodernen und für den Einsatzzweck geeigneten Abrollcontainern ausgerüstet werden, die im Mittel deutlich günstiger sind als ihre fahrenden Pendants. Über zwei solche Container verfügt die Quickborner Wehr bereits, hat da
31.07.2024
Kaltenkirchen

Informationen zu der Reinigung von Geh- und Radwegen

Kaltenkirchen (em) Reinigung von Geh- und Radwegen, Zurückschneiden von Randbepflanzungen Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein zu Randbepflanzungen sowie den Regelungen der durch die Stadt Kaltenkirchen erlassenen Satzung über die Straßenreinigung gilt derzeit folgendes. Wer muss reinigen bzw. Randbepflanzungen zurückschneiden? Grundsätzlich obliegt die Reinigungspflicht der Eigentümerin oder dem Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstückes. Anstelle der Eigentümerin oder des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht die Erbbauberechtigte oder den Erbbauberechtigten, die Nießbraucherin oder den Nießbraucher, sofern sie oder er unmittelbaren Besitz am gesamten Grundstück hat oder die dinglich Wohnberechtigte oder den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihr oder ihm das ganze Wohngebäude zur Benutzung überlassen ist. Ist die oder der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, ihre oder seine Pflichten persönlich zu erfüllen, so
10.06.2016
Kaltenkirchen

Reinigung von Geh- und Radwegen

Kaltenkirchen (em) Eine saubere und vor allem auch verkehrssichere Stadt liegt im Interesse aller und kann nur erreicht werden, wenn jeder seinen Teil dazu beiträgt. Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein zu Randbepflanzungen sowie den Regelungen der durch die Stadt Kaltenkirchen erlassenen Satzung über die Straßenreinigung gilt derzeit folgendes: Wer muss reinigen bzw. Randbepflanzungen zurückschneiden? Grundsätzlich obliegt die Reinigungspflicht der Eigentümerin oder dem Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstückes. Anstelle der Eigentümerin oder des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht die Erbbauberechtigte oder den Erbbauberechtigten, die Nießbraucherin oder den Nießbraucher, sofern sie oder er unmittelbaren Besitz am gesamten Grundstück hat oder die dinglich Wohnberechtigte oder den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihr oder ihm das ganze Wohngebäude zur Benutzung überlassen ist. Ist die oder der Reinigungspf
30.06.2015
Kaltenkirchen

Straßenreinigung und Winterdienst

Kaltenkirchen (em) Im Herbst und dem kommenden Winter sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, sich um die Straßenreinigung und den Winterdienst an ihren Grundstücken zu kümmern. Grundlage hierfür ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen. Die Reinigungspflicht gilt für folgende Straßenteile • die Gehwege • die Radwege • die kombinierten Geh- und Radwege • die öffentlichen Wohnwege • die begehbaren Seitenstreifen • die Bordsteine • die Gräben • die Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke sowie an den Seiten und Rückfronten der betreffenden Grundstücke. Wo ein Gehweg nicht besonders abgegrenzt ist, gilt als Gehweg ein begehbarer Seitenstreifen oder ein den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs entsprechender Streifen der Fahrbahn. Dies gilt nicht, wenn auf der anderen Straßenseite ein Gehweg vorhanden i
07.11.2014
Norderstedt

Über 700 Kinder besuchten die KunstWerkstattNatur

Norderstedt (em) In der KunstWerkstattNatur des Stadtparks Norderstedt haben auch in diesem Jahr Kinder und Jugendliche wieder fantasievolle kleine wie große Objekte und Skulpturen aus Naturmaterialien erschaffen. Das Angebot ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen, ökologischen Bildung, sondern fördert auch die Kreativität der jungen Künstler. Was zur Landesgartenschau begann, wurde vom Verein KunstWerkstattNatur unter Leitung der Norderstedter Künstlerin Doris Hiller in Zusammenarbeit mit der Stadtpark Norderstedt GmbH und dem Kulturbüro der Stadt Norderstedt erfolgreich fortgeführt und weiterentwickelt. Wie entstehen aus Weidenruten, Stroh und Lehm überlebensgroße Vögel und riesenhafte Schildkröten, wie aus bunten Papieren Drachen und aus Stoffresten Filzmützen für kleine Trolle? Ganz einfach mit Mut zum Experimentieren, Spaß am Werken mit den eigenen Händen, viel Fantasie und der richtigen Anleitung von Künstlern und Pädagogen. In der KunstW
23.08.2012