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Neumünster

CDU-Ratsfraktion begrüßt die Haushaltsgenehmigung für Neumünster

Neumünster. Der im September von Neumünsters Ratsversammlung beschlossene Haushaltsplan ist von der Aufsichtsbehörde in Kiel im Wesentlichen genehmigt worden. Damit ist die Handlungsfähigkeit der Stadt nahtlos gegeben. Die Entscheidungen der Ratsversammlung, Grund- und Gewerbesteuerhebesätze nicht zur Einnahmeerhöhung verwenden zu wollen, sind damit ebenfalls genehmigt. CDU-Fraktionsvorsitzender Arne Rüstemeier: „Dank der auf Anregung der CDU ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung hat die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und demokratischen Ratsfraktionen ein gutes Ergebnis gebracht. Die Kommunalfinanzen sind dennoch weiter unser Sorgenkind und brauchen unsere hohe Aufmerksamkeit. Die jetzt vorliegende Genehmigung aus Kiel sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Stadt strukturell mit zu hohen Ausgaben belastet wird, die ihr gesetzlich auferlegt, aber nicht ausreichend finanziert werden.“ Die Grundsteuer werde wegen der Veränderung d
18.01.2026
Neumünster

Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt 2026 mit Auflagen und Kürzungen

Neumünster. Am 22. Dezember 2025 hat die Kommunalaufsicht im Innenministerium in Kiel den Genehmigungserlass zu dem von der Ratsversammlung am 30. September 2025 beschlossenen Haushalt 2026 übermittelt. Die Verwaltung hat damit für das Jahr 2026 grundsätzliche Planungssicherheit, während in anderen Kommunen noch grundlegend über den Haushalt beraten werden muss.  Die Kreditermächtigung für die Finanzierung von Investitionen im Jahr 2026 wird für Neumünster um 5,5 Mio. € (von 33,5 Mio. € auf 28 Mio. €) und die Summe der Verpflichtungsermächtigungen um 5,8 Mio. € (von 20,8 Mio. € auf 15 Mio. €) begrenzt. Verpflichtungsermächtigungen befähigen die Stadt, im laufenden Jahr Aufträge auszulösen (z.B. Bauvergaben und Fahrzeugbestellungen), die erst in den kommenden Jahren kassenwirksam werden. Die Stadt Neumünster ist, wie die überwiegende Anzahl der Kommunen in Land und Bund, aktuell und auch perspektivisch nicht in der Lage, alle Aufwendungen durch
16.01.2026
Kaltenkirchen

Kaltenkirchen schließt kommunale Wärmeplanung ab

Kaltenkirchen. Am 25. November hat die Stadtvertretung den kommunalen Kälte- und Wärmeplan beschlossen. Damit verfügt Kaltenkirchen über eine Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Der Abschluss verzögerte sich aufgrund gesetzlicher Änderungen und zusätzlicher Informationspflichten, Bürgermeister Stefan Bohlen informierte die Öffentlichkeit im Mai darüber. Umso größer ist nun die Erleichterung, den Einwohnerinnen und Einwohnern, Unternehmen und Interessierten einen verlässlichen Fahrplan an die Hand geben zu können. Bürgermeister Stefan Bohlen: „Wir sind guter Dinge, dass der erste Schritt in Richtung klimaneutrale Wärmeversorgung abgeschlossen ist. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen nun eine erste Orientierung, wie sich Kaltenkirchen zukunftsfähig aufstellen kann.“ Der rund 150 Seiten starke Endbericht weist für Kaltenkirchen einen jährlichen Wärmebedarf von 210 GWh aus. Daraus entstehen im
19.12.2025