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Bauplanung mit der Politik - Hand in Hand für Kaltenkirchen
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Marlis Stagat: Im Dialog - Freizeitangebote für Jugendliche
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Freizeit in der Rosa-Settemeyer-Stiftung
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Henstedt-Ulzburg
Einladung zur Entspannung und Erholung - Naturbad Beckersberg öffnet am 2. Mai
16.04.2026
Henstedt-Ulzburg
Jugendsommerfreizeit in Dänemark: Gemeinschaft, Abenteuer und Sommerfeeling am Fjord
15.04.2026
Henstedt-Ulzburg
Alle zwei Jahre soll Gemeindefest gefeiert werden – nächste Sause in 2027
04.04.2026
Bad Segeberg
Kreis startet „Aktionsplan Chancengleichheit“ – Jetzt teilnehmen und mitgestalten
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg startet den neuen „Aktionsplan Chancengleichheit – Kreis Segeberg für alle gemeinsam gestalten“. Ziel ist es, dass alle Menschen im Kreisgebiet besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – zum Beispiel in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Bildung, Gesundheit, Freizeit und Mobilität. Niemand soll ausgegrenzt werden oder auf unnötige Hürden stoßen – unabhängig beispielsweise von Geschlecht, Alter, Behinderungen, Herkunft oder sozialem Status.
Im Mittelpunkt steht zunächst eine Umfrage, bei der alle mitmachen können, die im Kreis Segeberg leben oder arbeiten:
- Menschen, die selbst Schwierigkeiten oder Barrieren erleben,
- Menschen, die andere unterstützen (beruflich oder ehrenamtlich),
- alle, die ihre Beobachtungen und Ideen teilen möchten.
Die Umfrage:
- startet jetzt
- läuft bis zum 1. März 2026
- ist anonym
Ziel der Umfrage ist es, herauszufinden:
- Wo stoßen
10.02.2026
Quickborn
Umsetzung des Offenen Ganztags an den Quickborner Grundschulen
Quickborn. Die Stadt Quickborn setzt ab dem Schuljahr 2026 den Offenen Ganztag an ihren drei Grundschulen um und erfüllt damit den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter. Der Offene Ganztag verbindet Unterricht, Betreuung und Bildungsangebote zu einem verlässlichen Angebot von bis zu acht Stunden täglich inklusive der Schulzeit.
Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung ganzheitlich zu fördern, Familien im Alltag zu entlasten und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben aus dem Ganztagsförderungsgesetz gerecht zu werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, der Stadtverwaltung sowie externen Kooperationspartnern.
Grundlage für die Einführung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter vom 11. Oktober 2021. Damit hat sich die bisherige rechtliche Verpflichtung der Kommunen zur Vorhaltung von Hortplätzen zu einem umfassenden Bildungsanspruch der Kin
05.02.2026