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Kaltenkirchen

Spielplatzsperrung - Sicherheit der Kinder steht an erster Stelle

Die Stadt Kaltenkirchen informiert darüber, dass der Spielplatz in der Neidenburger Straße ab sofort gesperrt ist. Grund hierfür ist das zentrale Spielgerät – die sogenannte „Burg“ –, das altersbedingt nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht und daher außer Betrieb genommen werden musste. Die Sicherheit der Kinder hat für die Stadt oberste Priorität. Um mögliche Gefahren auszuschließen, wurde der Spielplatz vorsorglich vollständig gesperrt. Gleichzeitig gibt es auch positive Perspektiven: Eine umfassende Erneuerung des Spielplatzes ist bereits geplant und soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Der Beginn der Bauarbeiten ist nach derzeitiger Planung in etwa zwei Monaten vorgesehen. Bürgermeister Stefan Bohlen betont: „Die Sicherheit der Kinder steht für uns an erster Stelle. Auch wenn die Sperrung für Familien zunächst eine Einschränkung bedeutet, ist sie unumgänglich. Umso mehr freuen wir uns, dass wir den Spielplatz zeitn
17.04.2026
Bad Segeberg

„BesuchPlus" lädt zum Vortrag über Vollmachten und Testament ein

Trappenkamp. Am Mittwoch, 22. April, bietet das Projekt „BesuchPlus" einen kostenfreien Vortrag zum Thema Altersvorsorge an. Von 16 bis 17.30 Uhr spricht Vorsorge- und Nachfolgeberaterin Sabrina Geier im Bürgerhaus Trappenkamp, Am Markt 3, über Testamentsgestaltung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – praxisnah und verständlich. Wer frühzeitig regelt, was im Ernstfall geschehen soll, entlastet Angehörige und sorgt dafür, dass eigene Wünsche respektiert werden. Im Anschluss an den Vortrag können persönliche Beratungstermine vereinbart werden. „BesuchPlus" – ein Angebot des Kreises Segeberg, umgesetzt von der Diakonie Altholstein – richtet sich an Menschen ab 70 Jahren im Amt Bornhöved und bietet kostenlose Beratung rund ums Älterwerden, auf Wunsch auch zu Hause. Eine Anmeldung erleichtert die Planung, Kurzentschlossene sind willkommen: Telefon 04323 4024998 oder besuchplus@diakonie-altholstein.de.
16.04.2026
Quickborn

Parkquartier Quickborn – Neue Maßstäbe für nachhaltiges Wohnen in der Eulenstadt

Quickborn. Am Montag, den 23.03.2026 hat sich die Ratsversammlung in öffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit für den Bebauungsplan Nr. 116 „Parkquartier Quickborn“ ausgesprochen und den formalen Aufstellungsbeschluss gefasst. Offene Fragestellungen zur geplanten Erschließung und den verkehrlichen Auswirkungen sowie zu erwartenden Lärmemissionen und weiteren planungsrelevanten Themenfeldern werden im Laufe des Planverfahrens gutachterlich aufgearbeitet und beantwortet. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mehrmals die Möglichkeit, ihre Belange einzubringen und zu der Planung Stellung zu nehmen. Hierzu wird die Stadt rechtzeitig informieren. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für ein modernes und nachhaltig konzipiertes, sozial durchmischtes innerstädtisches Wohnquartier auf den Flächen der im Volksmund genannten Ostermann’schen Wiese.  Zusätzlich wird der Erhalt der vorhandenen Bestand
31.03.2026
Kaltenkirchen

Mikrozensus 2026 startet: Wichtige Daten zu Bevölkerung, Arbeitsmarkt und Lebensverhältnissen

Kaltenkirchen. Auch im Jahr 2026 findet bundesweit der sogenannte Mikrozensus statt – eine gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsbefragung zur Bevölkerungsstruktur und zum Arbeitsmarkt. In den kommenden Monaten können daher auch Haushalte in Kaltenkirchen ausgewählt werden und eine entsprechende Aufforderung zur Teilnahme erhalten. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Rund ein Prozent der Bevölkerung wird dabei zu Themen wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Haushaltssituation und Lebensbedingungen befragt. Ziel ist es, verlässliche statistische Daten zu gewinnen, die als Grundlage für politische Entscheidungen, Planungen und wissenschaftliche Analysen dienen. Die ausgewählten Haushalte erhalten zunächst ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein mit weiteren Informationen zur Befragung. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend. Die Beantwortung der Fragen kann telefonisch, online ode
12.03.2026