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Henstedt-Ulzburg

Abendliche Erkundung im Biotop Ulzburg-Süd

Henstedt-Ulzburg (em) Zu einer abendlichen Erkundung durch das Biotop am 30.05.2024, auch mit Blick auf die derzeit dort stattfindenden Bauvorhaben der Tennet, lädt die CDU Henstedt-Ulzburg Interessierte herzlich ein. Treffpunkt ist 19:00 Uhr auf dem Penny-Parkplatz Hofstelle Schacht. Unser erfahrener Begleiter ist Johannes Engelbrecht. Er ist seit vielen Jahren der Naturschutzbeauftragte unserer Gemeinde. Manche kennen ihn von den jährlichen Umweltwanderungen. Wir werden etwa 1,5 Stunden spazieren und den Abend in gemütlicher Runde ausklingen lassen.
23.05.2024
Henstedt-Ulzburg

CDU beantragt Festlegung von Personalkostenbudgets im Haushaltsplan

Henstedt-Ulzburg (em) Die CDU-Fraktion beantragt, im Rahmen des Haushaltsplanes 2024 und der Mittelfristplanung 2025 - 2027 Personalkostenbudgets zu beschließen. Die Personalkosten (Konto 5011 – 5139) sollen für 2024 auf 14.600 TEUR, für 2025 auf 15.200 TEUR,  für 2026 auf 16.000 TEUR, für 2027 auf 16.200 TEUR festgelegt werden. Die noch nicht berücksichtigten tariflichen Gehaltsanpassungen für die Beamten und Angestellten in der Zukunft, die die jetzt eingearbeiteten Gehaltssteigerungen von 1,5 % übersteigen, sind darin nicht enthalten. Tarifliche Anpassungen sind jeweils in den Nachtragshaushalten zu berücksichtigen. Gleichzeitig beantragt die CDU Fraktion, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kürzungen (lt. Verwaltungsliste) für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 780 TEUR (817 TEUR – 35 TEUR) zu übernehmen. Insgesamt ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 aus dieser Maßnahme eine Einsparung in Höhe von 2.160 TEUR. Als Begründung nannte die CDU:    "Der 1. Haushal
21.03.2024
Henstedt-Ulzburg

Gemeinde ändert Satzung für Nutzung des Bürgerhauses

Henstedt-Ulzburg (em) Seit einigen Jahren diskutieren Öffentlichkeit, Verwaltung und Politik in Henstedt-Ulzburg sehr intensiv darüber, wie es gelingen kann, der AfD die Nutzung unseres Bürgerhauses künftig zu untersagen. Eine von allen gewünschte Untersagung ist nur dann möglich, wenn allen Parteien und Wählergemeinschaften die Nutzung untersagt wird. Die Stadt Reinbek stand vor ähnlichen Problemen wie wir. Aus diesem Grund hat die Stadt nun ihre Satzung für die Nutzung des Schlosses Reinbek zum Beginn des Jahres geändert. In § 4 V der Satzung heißt es, dass die Nutzung nur Mietern und Mieterinnen gestattet ist, die sich schriftlich dazu bekennen, dass die Veranstaltung keine extremistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalistischen, sonstigen menschenverachtenden oder antidemokratischen Inhalte haben. Es darf weder in Wort noch Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht werden, noch dürfen Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfa
22.01.2024