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Bad Segeberg

Aktuelle Entscheidung des AG München zum WEG-Recht: Zustimmung zur zweiten Balkontür

Bad Segeberg. Wer in einer Eigentumswohnung lebt, weiß: Das WEG-Recht hält so manche Überraschung bereit. Besonders wenn es um bauliche Veränderungen geht, prallen oft die Interessen der Gemeinschaft und die Wünsche einzelner Eigentümer aufeinander. Eine Frage, die immer wieder Streit auslöst, lautet: Muss die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen, wenn ein Fenster zur Tür umgebaut oder eine zweite Balkontür geschaffen werden soll? Mit Urteil vom 27.05.2025 (Az.: 1293 C 26254/24) hat das Amtsgericht München hierzu eine klare Position bezogen – und zwar zugunsten des bauwilligen Eigentümers. WEG-Recht: Der konkrete Fall vor dem Amtsgericht München Ein Wohnungseigentümer wollte ein vorhandenes Fenster in eine Balkontür umbauen, um seine Wohnung komfortabler und heller zu gestalten. Die übrigen Eigentümer verweigerten ihre Zustimmung. Sie führten an, dass die Veränderung möglicherweise Probleme verursachen könne – beispielsweise im Hinb
02.10.2025
Neumünster

Stadt Neumünster verstärkt Kontrollen bei Abfallentsorgung und Sperrmüll

In den vergangenen Wochen konnte vermehrt festgestellt werden, dass die Vorschriften zur Abfallentsorgung nicht eingehalten werden. Es wurden Abfälle außerhalb der Abfallbehälter abgelegt, Abfall im öffentlichen Raum entsorgt und auch Sperrmüll viel zu früh auf öffentlichen Wegen abgestellt. Dieses Fehlverhalten schadet dem Erscheinungsbild der Stadt Neumünster und verursacht unnötige Kosten. Aus diesem Grund möchte die Stadt Neumünster alle Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Neumünster (Abfallwirtschaftssatzung) hinweisen. Verstöße werden konsequent verfolgt und geahndet.  Was gehört zum Sperrmüll? Zum Sperrmüll im Sinne dieser Satzung zählen unter anderem: Hausratsgegenstände, Möbel und Einrichtungsgegenstände wie z. B. Schränke, Stühle, Matratzen, Kinderwagen, Teppichböden. Im Rahmen der Sperrmüllentsorgung werden getrennt auch Metallschrott sowie Elektro- und Elektronikgroßgeräte, z. B.
30.09.2025
Neumünster

Vermehrt Tageswohnungseinbrüche in Neumünster - So sichern Sie Ihr Zuhause

Neumünster. In letzter Zeit kommt es in und um Neumünster vermehrt zu Tageswohnungseinbrüchen. Ein Einbruch bedeutet nicht nur den Verlust von Wertgegenständen, sondern hinterlässt oft auch ein Gefühl von Unsicherheit in den eigenen vier Wänden. Gerade in der Urlaubszeit, wenn Wohnungen und Häuser für längere Zeit unbewohnt sind, nutzen Einbrecher ihre Chance. Zum Teil nutzen die Täter aber auch kurze Abwesenheiten, um unbemerkt einzusteigen. Mit den richtigen Vorkehrungen lässt sich jedoch das Risiko erheblich reduzieren: 1. Grundlegende Sicherungsmaßnahmen  - Fenster und Türen immer verschließen: Auch bei kurzer Abwesenheit sollten alle Fenster, Balkon- und Terrassentüren vollständig geschlossen werden. Gekippte Fenster gelten für Einbrecher als offene Einladung.  - Mehrfachverriegelung nutzen: Hochwertige Schlösser und Zusatzsicherungen erschweren unbefugtes Eindringen.  - Keine Schlüssel draußen verstecken: "Geheime" Verstecke w
02.09.2025