Bad Segeberg. Ein kurzer Moment, ein Video für soziale Medien, Millionen Aufrufe – und plötzlich steht nicht mehr nur eine beschädigte Sache im Raum, sondern der Vorwurf schwerer Straftaten. Der Bundesgerichtshof hat am 26. August 2026 ein Urteil des Landgerichts Berlin I gegen den sogenannten „Raketen-Influencer“ aufgehoben (Az. 5 StR 153/26). Der Fall zeigt, wie schnell eine scheinbar dumme Aktion strafrechtlich eine ganz andere Dimension bekommen kann.
Nach der Pressemitteilung Nr. 155/2026 hielt sich der zur Tatzeit 23 Jahre alte Mann an Silvester 2024 in Berlin auf. Er betrieb auf Instagram einen Kanal mit „witzigen Alltagssituationen“. Gegen 18:30 Uhr zündete er in Berlin-Neukölln eine Silvesterrakete und ließ sie aus der Hand in einem Winkel von etwa 45 Grad auf die gegenüberliegende Straßenseite starten. Die Rakete durchschlug ein geschlossenes Fenster im dritten Obergeschoss, detonierte in einem Schlafzimmer und ließ einzelne Gegenstände in der Wohnung glimmen. Der Wohnungsinhaber warf einen glimmenden Rest aus dem Fenster.
Das Video der Tat wurde anschließend auf dem Instagram-Kanal veröffentlicht und laut BGH bis zur Löschung mehr als sechs Millionen Mal angesehen. Am Folgetag entschuldigte sich der Angeklagte beim Geschädigten in dessen Wohnung; auch davon wurde ein Video hochgeladen.
Das Landgericht hatte den Mann lediglich wegen Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung oder versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion hatte es mangels Vorsatz abgelehnt. Genau an diesem Punkt setzte die Revision der Staatsanwaltschaft an. Der BGH hob das Urteil auf, weil die Ausführungen zum Tatvorsatz nach seiner Bewertung Rechtsfehler enthielten, insbesondere unaufgelöste Widersprüche und überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung.
Damit ist nicht gesagt, dass der Angeklagte automatisch wegen der schwereren Vorwürfe verurteilt wird. Die Sache muss neu verhandelt werden. Für die Öffentlichkeit ist aber wichtig: Strafrechtlich zählt nicht nur, was am Ende beschädigt wurde. Entscheidend kann auch sein, welches Risiko geschaffen wurde und ob der Täter zumindest billigend in Kauf nahm, dass Menschen verletzt werden, ein Wohnraum in Brand gerät oder eine Explosion erhebliche Gefahren auslöst.
Gerade bei Feuerwerk wird das oft unterschätzt. Wer eine Rakete nicht bestimmungsgemäß senkrecht in den Himmel startet, sondern gezielt oder leichtfertig in Richtung von Häusern, Balkonen, Fenstern oder Menschen, bewegt sich nicht mehr im Bereich harmloser Silvesterstimmung. Wenn dann noch ein Video für Reichweite und Aufmerksamkeit hinzukommt, kann das die Bewertung des Geschehens zusätzlich prägen – etwa bei der Frage, was die Person gesehen, gewollt oder zumindest in Kauf genommen hat.
Für Beschuldigte und Angehörige ist der Fall ein Hinweis, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Schon die erste Einlassung kann entscheidend sein. Bei Vorwürfen rund um Feuerwerk, Brandgefahr, Körperverletzung oder Explosion geht es häufig um schwierige Fragen des Vorsatzes, der konkreten Gefahr, der Beweislage und der Auswertung von Videos oder Chatverläufen.
Eine vermeintliche Dummheit kann strafrechtlich also deutlich ernster werden, als sie im ersten Moment wirkt. Das gilt besonders dann, wenn Menschen gefährdet werden und die Tat öffentlich dokumentiert oder für soziale Medien inszeniert wird.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er wurde redaktionell erstellt und mit Hilfe von KI sprachlich bearbeitet.
