Bad Segeberg. Internetanschluss, Telefon, TV-Paket, Streaming-Zusatzoption – viele Verträge werden heute in wenigen Minuten online abgeschlossen. Häufig läuft der Bestellprozess bequem und glatt. Gerade deshalb klicken Verbraucher aber manchmal schneller weiter, als ihnen lieb ist. Am Ende stellt sich dann die Frage: Was wurde eigentlich bestellt, bei wem wurde bestellt und welche Zusatzleistung kostet wirklich extra?

 

Mit solchen Fragen befasste sich der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 3. Juni 2026, Az. I ZR 213/25. Der Fall betraf einen Online-Bestellprozess für Internet-, Telefon- und TV-Dienste. Im Mittelpunkt standen unter anderem Vertragszusammenfassungen und Angaben dazu, wer Anbieter einer kostenpflichtigen Zusatzoption ist.

 

Für Verbraucher ist das Thema praktisch wichtig. Bei Telekommunikationsverträgen soll vor der endgültigen Vertragserklärung klar erkennbar sein, welche Leistung zu welchen Bedingungen bestellt wird. Dazu gehören etwa wesentliche Vertragsdaten, Preise, Laufzeiten und Informationen zum Anbieter. Wer mehrere Leistungen kombiniert – etwa Internet und TV oder eine Zusatzoption – soll nicht erst später herausfinden müssen, mit wem welcher Vertrag zustande gekommen ist.

 

Im entschiedenen Fall spielte zwar eine prozessuale Besonderheit eine wichtige Rolle: Die ursprüngliche Anbieterin war während des Rechtsstreits auf eine andere Gesellschaft verschmolzen worden. Der BGH entschied deshalb im Ergebnis vor allem zur fehlenden Begehungsgefahr gegenüber der Rechtsnachfolgerin. Das ändert aber nichts daran, dass der Fall zeigt, wo Verbraucher bei Online-Bestellungen genau hinschauen sollten.

 

Besonders kritisch sind Zusatzoptionen, Pop-ups und Paketangebote. Wird während des Bestellvorgangs ein weiterer Dienst eingeblendet, sollte sofort klar sein: Ist das kostenlos oder kostenpflichtig? Gehört es zum Hauptvertrag oder ist es ein eigener Vertrag? Wer ist Vertragspartner? Wo stehen Anschrift, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und Widerrufsbelehrung?

 

Vor dem letzten Klick lohnt sich daher ein kurzer Check. Verbraucher sollten die Vertragszusammenfassung herunterladen oder speichern, Screenshots vom Warenkorb und der letzten Bestellseite machen und prüfen, ob Zusatzoptionen angehakt sind. Wichtig ist auch, Bestätigungsmails nicht nur zu überfliegen. Gerade dort zeigt sich oft, welche Leistungen tatsächlich gebucht wurden.

 

Wenn später unerwartete Kosten auftauchen oder der Anbieter behauptet, eine Zusatzleistung sei wirksam bestellt worden, kommt es auf die Dokumentation an. Wer Screenshots, E-Mails und Vertragszusammenfassungen sichern kann, hat deutlich bessere Chancen, den Vorgang nachvollziehen und rechtlich prüfen zu lassen.

 

Online-Bestellungen sollen einfach sein. Einfach heißt aber nicht undurchsichtig. Verbraucher müssen vor dem Vertragsschluss erkennen können, welche Leistung sie bei welchem Anbieter zu welchen Bedingungen bestellen. Fehlt diese Klarheit, sollte man nicht vorschnell zahlen oder kündigen, sondern den konkreten Bestellablauf prüfen lassen.

 

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er wurde redaktionell erstellt und mit Hilfe von KI sprachlich bearbeitet.