Wenn die Tage kürzer werden, ist es Zeit, Haus und Garten winterfest zu machen. Viele Arbeiten sind nicht nur sinnvoll, sondern können sich auch steuersparend auswirken erläutert der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Voraussetzung ist, sie werden von einem Dienstleister oder Handwerker im eigenen Haushalt erledigt.
Typische Herbstaufgaben im Garten sind das Entfernen von Laub, der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern oder die Pflege des Rasens. Beauftragt man damit einen Gärtner, erkennt das Finanzamt die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen an.
Haben Sie für Reparaturen einen Handwerker beauftragt? Kommt der Schornsteinfeger zu Ihnen? Sind Sie umgezogen? Ihre Wohnungsgemeinschaft hat einen Hausmeister beauftragt?
Kosten, die Sie nicht allein tragen müssen. Über eine Reduzierung der Einkommensteuerschuld können Sie den Fiskus an den Aufwendungen beteiligen, Es ist unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.
Für die Steuerermäßigung muss eine Rechnung vorliegen und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Bei Handwerkerleistungen sind grundsätzlich die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten begünstigt, nicht jedoch die Materialkosten.
Alle Fragen rund um dieses Thema beantwortet Broschüre "Arbeiten in Haus und Garten - Steuern sparen leicht gemacht" des BdSt, weiß Hans-Peter Küchenmeister, Vorsitzender des BdSt-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Die Broschüre kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. telefonisch unter 0431 990165-0 oder per E-Mail an schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de bestellt werden.
