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Norderstedt

Die Sternsinger kommen!

06.01.2026
Quickborn

Gut vorbereitet für den Ernstfall: Bevölkerungsschutz in Quickborn

Quickborn. Bevölkerungsschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe – und gewinnt angesichts globaler Krisen, zunehmender Extremwetterereignisse und neuer Bedrohungslagen wieder deutlich an Bedeutung. Auch in Quickborn wurde 2025 intensiv daran gearbeitet, die Stadt widerstandsfähiger zu machen und Strukturen zu stärken, die im Ernstfall Sicherheit und Handlungsfähigkeit gewährleisten. „Europa steht vor großen Herausforderungen“, betont Bürgermeister Thomas Beckmann. „Globale Krisen wirken bis in unsere Städte hinein. Ein Thema, das nach dem Ende des Kalten Krieges aus dem Bewusstsein verschwunden war, ist heute aktueller denn je: der Bevölkerungsschutz. Krisen, Naturereignisse, Cyberangriffe oder langanhaltende Stromausfälle zeigen, wie verletzlich moderne Gesellschaften sein können – und wie wichtig es ist, vorbereitet zu sein.“ Hinter den Kulissen hat die Stadt Quickborn 2025 wichtige Grundlagen geschaffen. Ein Verwaltungsstab für besondere Lagen wird einge
23.12.2025
Bad Segeberg

Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?

Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht. Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt. 1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift). Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025

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