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Neumünster
Freistellungsaufträge jetzt überprüfen – unnötige Steuerabzüge vermeiden
Wer Geld bei mehreren Banken, Sparkassen oder anderen Finanzinstituten angelegt hat, sollte seine Freistellungsaufträge überprüfen. Dazu rät der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Häufig sind Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt – und dadurch wird möglicherweise unnötig Kapitalertragsteuer einbehalten.
Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Mit einem Freistellungsauftrag können Sparer jedoch ihren Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen. Dieser beträgt 2026 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner.
Wer mehrere Konten oder Depots bei verschiedenen Instituten hat, kann den Betrag aufteilen. Wichtig ist allerdings, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den persönlichen Höchstbetrag nicht überschreitet.
„Ein Freistellungsauftrag ist kein kompliziertes Steuerinstrument –er sollte regel
08.09.2026
Bad Segeberg
Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software: Abschreibung in einem Jahr
Segeberg/Neumünster. Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Grundlage hierfür sind die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Februar 2021 sowie vom 22. Februar 2022.
Die Regelung betrifft sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware. Hierzu zählen unter anderem Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Server, Peripheriegeräte sowie Standard- und Individualsoftware. Ebenfalls erfasst werden beispielsweise ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme sowie Software zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.
Durch die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben von 2022 hat explizit klargestellt,
07.07.2026
Bad Segeberg
Steuererklärung 2025: Jetzt zu viel gezahlte Steuern zurückholen
Bad Segeberg/ Neumünster. Wer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückhaben will, muss eine Steuererklärung machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Da die Erstellung der Steuererklärung für viele eine Herausforderung darstellt, bietet der BdSt umfassende Unterstützung. Hilfestellung, praktische Tipps und verständliche Erläuterungen enthält die aktuelle Broschüre „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2025“.
„Wir empfehlen allen Steuerzahlern, sich zu informieren und unsere kostenlose Broschüre anzufordern“, sagt der Vorsitzende des BdSt-Bezirksverbands, Hans-Peter Küchenmeister. Die Broschüre kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. telefonisch unter 0431 990165-0 oder per E-Mail an schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de bestellt werden.
Die Broschüre dient als praktischer Leitfaden für die Steuererklärung und unterstützt dar
08.05.2026
Neumünster
Gartenpflege von der Steuer absetzen
Neumünster/Kreis Segeberg. Mit Beginn der Gartensaison lassen viele Eigentümer und Mieter Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume zurückschneiden. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz. Laufende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung.
Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Damit sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt.
Auch bestimmte Handwerkerleistungen im Garten sind absetzbar, etwa Pflasterarbeiten, der Bau einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen. Hier beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der
25.03.2026