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Bad Segeberg

Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software: Abschreibung in einem Jahr

Segeberg/Neumünster. Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Grundlage hierfür sind die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Februar 2021 sowie vom 22. Februar 2022. Die Regelung betrifft sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware. Hierzu zählen unter anderem Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Server, Peripheriegeräte sowie Standard- und Individualsoftware. Ebenfalls erfasst werden beispielsweise ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme sowie Software zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung. Durch die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben von 2022 hat explizit klargestellt,
07.07.2026
Bad Segeberg

Steuererklärung 2025: Jetzt zu viel gezahlte Steuern zurückholen

Bad Segeberg/ Neumünster. Wer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückhaben will, muss eine Steuererklärung machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Da die Erstellung der Steuererklärung für viele eine Herausforderung darstellt, bietet der BdSt umfassende Unterstützung. Hilfestellung, praktische Tipps und verständliche Erläuterungen enthält die aktuelle Broschüre „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2025“. „Wir empfehlen allen Steuerzahlern, sich zu informieren und unsere kostenlose Broschüre anzufordern“, sagt der Vorsitzende des BdSt-Bezirksverbands, Hans-Peter Küchenmeister. Die Broschüre kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. telefonisch unter 0431 990165-0 oder per E-Mail an schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de bestellt werden. Die Broschüre dient als praktischer Leitfaden für die Steuererklärung und unterstützt dar
08.05.2026
Neumünster

Gartenpflege von der Steuer absetzen

Neumünster/Kreis Segeberg. Mit Beginn der Gartensaison lassen viele Eigentümer und Mieter Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume zurückschneiden. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz. Laufende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung. Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Damit sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt. Auch bestimmte Handwerkerleistungen im Garten sind absetzbar, etwa Pflasterarbeiten, der Bau einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen. Hier beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der
25.03.2026
Neumünster

Nachwuchs für Schlüsselbranche: 17 Gesellen freigesprochen

Neumünster/Rendsburg. In festlichem Rahmen wurden am Freitagabend im Hotel Hansen in Rendsburg 17 junge Handwerkerinnen und Handwerker offiziell in den Gesellenstand erhoben. Robert Brodersen, Obermeister der Fachinnung für Kälte- und Klimatechnik Schleswig-Holstein, sprach die Fachkräfte feierlich von ihren Lehrlingspflichten frei. Nach regulär dreieinhalb Jahren Lehrzeit dürfen sich die ex-Azubis nun Mechatroniker für Kälte- und Klimatechnik nennen. Brodersen lobte in seiner Ansprache den Fleiß, die Ausdauer und das große handwerkliche Geschick der neuen Fachkräfte.  Zentral für Nachhaltigkeit  Die Bedeutung des Berufsstandes hob auch Björn Felder, Präsident des Verbandes Handwerk Schleswig-Holstein, hervor: „Sie sind ein zentraler Hebel für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Die Kälte- und Klimatechnik zählt zu den Schlüsselbranchen für Innovation und Energiewende.“  Künstliche Intelligenz sei in diesem Berufsfeld keine Bedrohung, sondern viel
10.02.2026
Bad Segeberg

Wild-West Verkehr in Bad Segeberg/Wahlstedt/Leezen/Rickling

Bad Segeberg (ots) Einsatzstreifen des Polizeireviers Bad Segeberg haben in der Nacht von Mittwoch auf den gestrigen Donnerstag (05.02.2026) zwei Trunkenheitsfahrten, eine mutmaßliche Cannabis-Fahrt und fünfmal Fahren ohne Fahrerlaubnis im Revierbereich festgestellt. Kurz nach 20 Uhr am Mittwoch (04.02.2026) stellten die Beamten auf der Hamburger Straße in Leezen den ersten Verkehrssünder fest. Ein 43-jähriger Ukrainer hatte seinen Pkw mit 1,22 Promille geführt. Die Polizisten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und nahmen den Mann mit zum Revier. Hier entnahm ein Arzt die Blutprobe. Im Anschluss untersagen die Einsatzkräfte die Weiterfahrt und entließen den Fahrer. Um 21:15 Uhr stoppte eine andere Streife in der Dorfstraße in Rickling einen VW. Der 42-jährige Fahrer (deutsch) behauptete zunächst seinen Führerschein nicht dabei zu haben. Eine Überprüfung ergab allerdings, dass der Mann aus dem Kreis Segeberg seinen Führerschein bereits 2021 abgeben muss
09.02.2026
Bad Segeberg

Steuererklärung 2025 - Frühe Abgabe bringt meist keinen Vorteil

Die Steuererklärung für 2025 kann ab dem 1. Januar 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Eine besonders frühe Abgabe führt jedoch in der Regel nicht zu einer schnelleren Bearbeitung oder zu einer früheren Steuererstattung. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Die Finanzämter beginnen bundesweit erst ab Mitte März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen. Ein Grund dafür ist die bundeseinheitliche Software zur Steuerveranlagung. Sie steht den Finanzbehörden erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung. Hinzu kommt, dass der Finanzverwaltung zuvor häufig noch nicht alle notwendigen Daten vorliegen. Arbeitgeber, Versicherungen und Rentenversicherungsträger haben bis Ende Februar Zeit, steuerlich relevante Informationen elektronisch zu übermitteln. Dazu zählen unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenversicherungsbeiträge und Rentenbezugsmitteilungen. Wer seine Steuererklärung zu früh abgibt, riskiert un
23.01.2026