Bad Bramstedt (lm/jj) Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt sei es Elternteil, Partner oder Kind weiß, wie zeitaufwendig das sein kann. Oft kommen dabei die eigenen Bedürfnisse zu kurz, besonders, wenn die Betreuung des geliebten Familienmitglieds und der Beruf unter einen Hut gebracht werden müssen. Das Gesundheitssystem bietet hier mit dem Angebot der teilstationären Versorgung Hilfe. Der Hilfsbedürftige wird an den vereinbarten Zeiten in einer speziell zugelassenen Einrichtung seinen Bedürfnissen entspechend professionell betreut.

Die Pflegeversicherung unterstützt den Besuch einer teilstationären Pflegeeinrichtung ob Tages- oder Nachtpflege finanziell. Dazu zählt die Übernahme der Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Auch die Kosten der notwendigen Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und wieder zurück werden übernommen. Nur das Verpflegungsgeld muss privat getragen werden.

Entlastung und Zeit
Die Tages- und Nachtpflege schließt die Versorgungslücke zwischen häuslicher Pflege und Heimunterbringung. Unabhängig davon, ob die teilstationäre Versorgung an einem oder mehreren Tagen in der Woche genutzt wird, entlastet sie den Pflegenden während der Gepflegte weiter in seinem gewohnten Umfeld leben kann. Bei der Tagespflege verbringt der Pflegebedürftige einige Zeit des Tages auswärts, erfährt Zuspruch und erhält Beschäftigung. Die Nachtpflege ermöglicht beiden Parteien die so wichtige erholsame Nachtruhe. Auch die notwendigen Pflegemaßnahmen abends und morgens werden von der Einrichtung übernommen. Eine weitere Möglichkeit ist die Wochenendpflege. Hier wird die pflegebedürftige Person für ein Wochenende in einer stationären Einrichtung untergebracht, um pflegende Angehörige kurzfristig zu entlasten und Zeit für persönliche Angelegenheiten zu haben.

Foto: Die teilstationäre Pflege bietet verschiedene Möglichkeiten, um pflegende Angehörige zu entlasten.