Kreis Segeberg. Das Hasenmoor im Kreis Segeberg soll künftig als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Bei einem Ortstermin informierten sich unter anderem Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt, Staatssekretärin Katja Günther, Landrat Jan Peter Schröder, Kreispräsident Jörg Buthmann sowie die Landtagsabgeordneten Dr. Ulrike Täck und Sönke Siebke über den aktuellen Stand des Verfahrens sowie die Bedeutung des Moores für Natur- und Klimaschutz.  Das Hasenmoor zählt zu den wertvollsten Moorlandschaften im Kreisgebiet. Der Weg zur Ausweisung reicht bereits viele Jahre zurück. Nachdem das Hasenmoor seit 2007 als europäisches FFH-Gebiet geschützt ist, beantragte der Kreis Segeberg 2021 die Ausweisung als Naturschutzgebiet. Mit dem inzwischen vorliegenden Verordnungsentwurf befindet sich das Verfahren nun auf der Zielgeraden. Ziel ist es, die charakteristischen Moorlebensräume dauerhaft zu erhalten, seltenen Tier- und Pflanzenarten einen geschützten Lebensraum zu sichern und die Entwicklung des Gebietes langfristig zu unterstützen.  

Moorlandschaften sind zugleich wichtige Klimaschützer. Intakte Moore speichern große Mengen Kohlenstoff und tragen dazu bei, Treibhausgasemissionen zu vermeiden. Entwässerte Moore hingegen stoßen viel klimaschädliches Kohlendioxid aus – allein in Schleswig-Holstein sind 15 Prozent der Treibhausgasemissionen auf entwässerte Moore zurückzuführen. Im Hasenmoor wurden deshalb bereits in den vergangenen Jahrzehnten umfangreiche Maßnahmen zur Wiedervernässung umgesetzt.  

Landrat Jan Peter Schröder betonte: „Mit dem Hasenmoor bewahren wir einen einzigartigen Naturraum im Kreis Segeberg. Die geplante Ausweisung als Naturschutzgebiet ist ein wichtiger Schritt, um Artenvielfalt und Klimaschutz dauerhaft miteinander zu verbinden.“ 

Umweltminister Tobias Goldschmidt hob die Bedeutung des Moorschutzes für Schleswig-Holstein hervor: „Die Natur braucht Ruhezonen, in denen Lebensräume und Arten sich erholen können. Deshalb weisen wir in Schleswig-Holstein 1.000 Hektar Naturschutzgebiete beschleunigt aus. Das Hasenmoor zeigt eindrucksvoll, warum sich dieser Einsatz lohnt: Moore schützen das Klima, bewahren die Artenvielfalt und sind ein wertvoller Teil unserer Landschaft.“ 

Während des Ortstermins erläuterten Fachleute des Landesamtes für Umwelt (LfU) und der unteren Naturschutzbehörde die Besonderheiten des Gebietes sowie die Ziele der geplanten Schutzgebietsausweisung. Neben dem Hochmoor sollen auch angrenzende Moorwälder und Grünlandflächen einbezogen werden, um den  Lebensraum als zusammenhängendes Ökosystem langfristig zu sichern.  

Mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet gelten künftig verbindliche Schutzregeln. Besucher*innen dürfen die ausgewiesenen Wege nicht mehr verlassen, Hunde  müssen an der kurzen Leine geführt werden. Außerdem sind unter anderem Baden, Zelten, offenes Feuer sowie der Einsatz von Drohnen untersagt. So sollen die  empfindlichen Moorlebensräume besser vor Störungen geschützt, gleichzeitig sollen Naturerlebnisse für Besucher*innen weiterhin möglich bleiben.