Bad Segeberg (em/kv) Die vertraute häusliche Umgebung möchten sich ältere Menschen so lange wie möglich erhalten. Mit dem MEBO Hausnotruf ist dies möglich. Er bietet für körperlich eingeschränkte Personen, alleinstehende oder auch ängstliche und unsichere Menschen ein beruhigendes Gefühl, im Falle eines Notfalls schnell Hilfe zu bekommen und das 24 Stunden rund um die Uhr.

Mit einem kleinen Funksender als Kette oder Armband wird per Knopfdruck im Notfall die Verbindung zur MEBO Notruf Serviceleitstelle hergestellt. Dies funktioniert auch, wenn die hilflose Person sich nicht mehr verständlich machen kann, denn die Leitstelle kann genau sehen woher der Notruf kommt. Diese Hausnotruftechnik ist ein Zusatzgerät zum Telefon. Die Kosten des MEBO Hausnotrufes übernimmt nach Überprüfung des Einzelfalls die Pflegekasse.

Per Knopfdruck ist die Notruf- und Serviceleitstelle rund um die Uhr erreichbar und informiert je nach Lage den Pflegedienst, Angehörige oder auch den Rettungsdienst und garantiert so schnelle Hilfe im Notfall. Die gute Nachricht für alle Hausnotruf- Besitzer: Die Kosten im Zusammenhang mit dem Seniorennotruf können von der Steuer abgesetzt werden. In seinem Urteil vom 3. September 2015 (Az. VI R 18/14) entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten für einen Notrufdienst in der eigenen Wohnung von der Steuer abgesetzt werden können. Auch Aufwendungen für einen Notrufdienst im Altenheim oder be - treutem Wohnen wirken sich steuermindernd aus.

In der Urteilsbegründung machten die Richter deutlich, dass die Ausgaben eine Hilfeleistung rund um die Uhr darstellen und als haushaltsnahe Dienstleistung zu sehen sind. Durch die Rufbereitschaft werde sichergestellt, dass ein Bewohner im Notfall Hilfe erhalte. Dabei ist es unerheblich, dass sich die Notrufzentrale außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen befindet.